Die Mitglieder der Vollversammlung werden alle vier Jahre neu gewählt, treffen sich zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) und wählen den Vorstand für vier Jahre.
[Übersicht Vollversammlungen]
Der Vorstand entscheidet zwischen den Sitzungen der Vollversammlungen anstehende Fragen und entwickelt Initiativen für die Arbeit der Vollversammlung. Er bestimmt das Thema der Vollversammlung und schlägt die Tagesordnung vor.
[Mitglieder des Vorstandes und Aufgaben]
Der Geschäftsführende Vorstand regelt die laufenden Geschäfte und regelt den Dienstbetrieb der Geschäftsstelle.
[Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands]
Der/die Vorsitzende vertritt den Diözesanrat nach innen und außen, leitet die Vorstandssitzungen sowie die Vollversammlungen und übt die Dienst- und Fachaufsicht für die Geschäftsstelle aus.
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