Rechtsgrundlagen für die Katholikenräte
der Erzdiözese München und Freising
Auszug aus dem Einladungstext zur Vollversammlung des Diözesanrates der Katholiken am 8./9. Oktober 2004:
„(…) Satzungen sind die Grundlage und der Rahmen für die Arbeit von Gremien, Verbänden und Bewegungen. Lebendig können sie aber nur sein durch das Engagement und das Handeln der Menschen. Ansonsten werden sie zum „toten Buchstaben. In Satzungen ist oft der Aufbruch einer Bewegung schriftlich fixiert. So ist in den Satzungen der Katholikenräte der Aufbruch des II. Vatikanischen Konzils und der Würzburger Synode Struktur geworden. Die Satzungen der Katholikenräte bieten für die verschiedenen kirchlichen Ebenen die Grundlage für die Zusammenarbeit von kirchlichen Amtsträgern und Laien. Auch die demokratische Wahl der Mitglieder ist eine Folge des II. Vatikanischen Konzils und der Würzburger Synode. Die Kirche steht vor großen Herausforderungen. Rechtsgrundlagen können Weichen stellen und den Rahmen für notwendige kreative Aufbrüche abgeben. Eine viel entscheidendere Frage ist, ob es gelingt, den Menschen die lebensbejahende Botschaft Jesu zu verkünden und glaubwürdig danach zu handeln. Das II. Vatikanische Konzil sprach hier von „Sauerteig in der Welt sein“. (…)
Die Rechtsgrundlagen für die Katholikenräte der Erzdiözese München und Freising beruhen zum großen Teil auf Beschlüssen der Vollversammlungen des Diözesanrates der Katholiken der Erzdiözese München und Freising vom 8./9. Oktober 2004 und 12. März 2005.
Der ehem. Erzbischof von München und Freising, Friedrich Kardinal Wetter, hat die Rechtsgrundlagen am 11. Mai 2005 in Kraft gesetzt.
Die Rechtsgrundlagen in der Fassung vom 11. Mai 2005 sind im Amtsblatt der Erzdiözese von München und Freising vom 20. Juni (Nr. 12/2005) veröffentlicht worden.
Die Satzung für Pfarrverbandsräte ist am 1. September 2010 von Erzbischof Marx in Kraft gesetzt worden. Sie wurde von der Vollversammlung des Diözesanrates am 9. Oktober 2009 beschlossen. Die Satzung für Pfarrverbandsräte ersetzt die Ordnung für Arbeitsgemeinschaften von Pfarrgemeinderäten ("Pfarrverbandsräte") vom 11. Mai 2005.