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Texte der Katholischen Soziallehre zum Thema "Arbeit"

"Die Arbeiter dürfen nicht wie Sklaven angesehen und behandelt werden; ihre persönliche Würde... werde stets heilig gehalten; ...unwürdig ist es, Menschen bloß zu eigenem Gewinne auszubeuten und sie nur so hoch anzuschlagen, als ihre Arbeitskräfte reichen.“
Leo XIII.: Enzyklika „Rerum Novarum“ (1891), Nr. 16

„Wenn also auch immerhin die Vereinbarung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, insbesondere hinsichtlich des Lohnes, beiderseitig frei geschieht, so bleibt dennoch eine Forderung der natürlichen Gerechtigkeit bestehen - die nämlich, dass der Lohn nicht etwa so niedrig sei, dass er einem genügsamen, rechtschaffenen Arbeiter den Lebensunterhalt nicht abwirft. Diese schwerwiegende Forderung ist unabhängig von dem freien Willen der Vereinbarenden. Gesetzt, der Arbeiter beugt sich aus reiner Not oder um einem schlimmeren Zustande zu entgehen, den allzu harten Bedingungen, die ihm nun einmal vom Arbeitsherrn oder Unternehmer auferlegt werden, so heißt das Gewalt leiden, und die Gerechtigkeit erhebt gegen einen solchen Zwang Einspruch.“
Enzyklika „Rerum Novarum“ (1891) Nr. 34

„Die Arbeit darf nicht als eine bloße Ware behandelt werden; sei sie doch eine Äußerung der menschlichen Person. Für die große Mehrheit der Menschen ist sie zudem die einzige Quelle ihres Lebensunterhalts. Darum darf die Höhe ihrer Vergütung nicht dem Spiel der Marktgesetze überlassen werden, sondern muss vielmehr bestimmt werden von Gerechtigkeit und Billigkeit.“
Johannes XXIII. : Enzyklika „Mater et magistra“ (1961) Nr. 18

„Die Arbeit so zu entlohnen, dass dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen, um sein und der Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten – gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen, der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht auf das Gemeinwohl.“
Vatikanum II.: Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ (1965): Nr. 67

„So wahr es ist, dass der Mensch zur Arbeit bestimmt und berufen ist, so ist doch in erster Linie ‚die Arbeit für den Menschen da und nicht der Mensch für die Arbeit’. Maßstab für jedwede Arbeit ist die Würde ihres Subjekts, das ist der Person des Menschen, der sie verrichtet. Ziel der Arbeit, und zwar jedweder Arbeit, mögen es höchstbedeutsame Dienste sein oder völlig eintönige oder nach der öffentlichen Meinung auf die niederste gesellschaftliche Schicht herabdrückende Schmutzarbeit, bleibt letztendlich doch immer der Mensch selbst.“
Johannes Paul II.: Enzyklika „Laborem exercens“ (1981) Kap. 6/Abs. 6

„ In jedem System, unabhängig von dem ihm zugrundeliegenden Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit, bleibt die Bezahlung, das heißt der Lohn für die geleistete Arbeit, der konkrete Weg, auf dem die meisten Menschen zu jenen Gütern gelangen, die zur gemeinsamen Nutzung bestimmt sind – seien es die Güter der Natur, seien es Erzeugnisse menschlicher Fertigung. Zugang zu diesen Gütern eröffnet sich für den Arbeitnehmer durch den Lohn, den er als Entgelt für seine Arbeit erhält. Damit wird gerade der gerechte Lohn jeweils zum Prüfstein für die Gerechtigkeit des gesamten ökonomischen Systems und für sein rechtes Funktionieren. Dies ist zwar nicht der einzige Maßstab dafür, aber ein besonders wichtiger und im gewissen Sinne der Dreh- und Angelpunkt des Ganzen.“
Enzyklika «Laborem exercens » (1981) : Kap. 19/Abs. 2

Die Auswahl der Texte wurde erstellt vom KAB-Diözesanpräses und Leiter der Betriebsseelsorge, Pfarrer Charles Borg-Manché
April 2009


Leiharbeit

Gottesdienstvorschlag zum Thema "Prekäre Arbeit"
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