Illustration Pfarrei

Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum München und Freising beteiligte sich 2005-2006 an Aktion gegen die Spätabtreibungen

In Zusammenarbeit mit der Münchner Kirchenzeitung hat der Diözesanrat der Katholiken von Dezember 2005 bis März 2006 zu einer Unterschriftenaktion gegen Spätabtreibungen aufgerufen. Der Skandal der Spätabtreibungen schreit immer noch zum Himmel: 200 bis 800 ungeborene Kinder werden in Deutschland jährlich zwischen 23. Woche und Geburt getötet, d.h. zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kinder außerhalb bereits lebensfähig wären. Tendenz steigend.

Unsere immer noch aktuellen Forderungen sind:

• Der § StGb, 218 a Absatz 2 sieht bisher vor, dass ohne Einhaltung von Fristen, ja sogar ohne jede Beratung die zu erwartende Behinderung eines Kindes zum Schwangerschaftsabbruch führen darf. Diese gesetzliche Regelung muss geändert werden. Die absehbare Behinderung eines Kindes darf kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein.

• Auch muss das Arzthaftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst werden. Bisher kann ein Arzt auf Schadenersatz verklagt werden, der eine Behinderung nicht erkannt oder nicht mitgeteilt hat. Damit wird das ausgetragene, behinderte Kind juristisch wie ein Schaden für die Familie behandelt und der Arzt kann auf Schadenersatz verklagt werden.

• Möglichkeiten einer vorgeburtlichen Diagnostik müssen verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Die vom Gesetzgeber eigentlich geforderte, qualitativ hochwertige Beratung muss verstärkt in diesen Fällen greifen und zwingend notwendig gemacht werden.

• Zudem müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden, die es Eltern erleichtern, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden.
In der Erzdiözese München und Freising wurden über 23.000 Unterschriften gesammelt.

Dr. Walter Bayerlein, Mitglied des Diözesanrates der Katholiken, hat am 16. Februar 2005 anlässlich des Hearings des Familienausschusses des Bundestages zum Thema Spätabtreibung gefordert, dass im Arzthaftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches müsse klar festgelegt werden müsse, dass die Geburt eines behinderten Kindes rechtlich nicht als Schaden geltend gemacht werden kann.
[Pressemitteilung des Zdk dazu...]

(Den Wortlaut der Stellungnahme von Bayerlein bei der Bundestagsanhörung zu Spätabtreibungen finden Sie unter http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a12/Oeffentliche_Sitzungen/index.html ) Link nicht mehr verfügbar!

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, hat am 20. Januar 2006 die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu einer neuen Gesetzesinitiative zur Vermeidung von Spätabtreibungen aufgerufen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative, so Meyer, müsse eine verbesserte Beratung mit dem Ziel des Lebensschutzes vor pränataler Diagnostik sowie nach Diagnose einer nicht behebbaren Krankheit oder Entwicklungsstörung des Kindes vorsehen. Darüber hinaus bedürfe es einer rechtlichen Klärung des Anwendungsbereiches der medizinischen Indikation. Es könne nicht erlaubt sein, einen Schwangerschaftsabbruch bei zu erwartender Krankheit oder Behinderung des Kindes stillschweigend unter die medizinische Indikation zu subsumieren und damit zu legalisieren.

Weiter forderte der ZdK-Präsident, das Arzthaftungsrecht so auszugestalten, dass Ärzte nicht davon abgehalten würden, Eltern zu ermutigen, sich auch in Zweifelsfällen für ein möglicherweise behindertes Kind zu entscheiden. Hierzu biete der Leitsatz 14 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 1993 in seiner Formulierung eine angemessene Grundlage für gesetzgeberisches Handeln, unterstrich Meyer. In dem Leitsatz heißt es: "Das Dasein eines Kindes darf nicht als Schadensquelle, die durch die Geburt begründete Unterhaltspflicht für ein Kind nicht als Schaden behandelt werden."

Abschließend brachte Meyer seine Hoffnung zum Ausdruck, dass sich aus der Mitte des Parlaments heraus eine fraktionsübergreifende Initiative zur Beendigung des skandalösen Zustandes der sog. Spätabtreibungen findet.
[Pressemitteilung des ZdK...]
ImpressumKontaktStartseite Diözesanrat Seite drucken Seite weiterempfehlen
© Erzbistum München und Freising 2010