Öffentlichkeitsarbeit -
Die Arbeit des Pfarrgemeinderates darstellen
Öffentlichkeitsarbeit als missionarischer Dienst
Öffentlichkeitsarbeit hilft, Transparenz zu schaffen, Angebote zu kommunizieren und Menschen für die Botschaft Jesu zu interessieren. Öffentlichkeitsarbeit sieht Menschen in ihrer Nähe und Distanz zur Kirche, nimmt sie ernst und entwickelt entsprechende Möglichkeiten der unterschiedlichen Teilnahme. Gerade in einer Medien- und Informationsgesellschaft gewinnt diese Aufgabe an Bedeutung.
Im Auftrag Jesu um die Menschen werben
Jesus hat öffentlich gewirkt, in Synagogen, auf Plätzen und Straßen, am Ufer des Sees. Jesus ist ein Meister der Kommunikation. Er nimmt die Menschen mit ihren Erfahrungen ernst und öffnet ihnen die Augen für eine neue Wirklichkeit. Die Öffentlichkeitsarbeit zählt zum missionarischen Dienst der Kirche: „sich nicht zurückziehen in die Sakristei, auf die Marktplätze, Straßen und Datenautobahnen gehen, das Evangelium verkünden“. Jesus gibt seinen Jüngern den Auftrag: „Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern“ (Mt 10,27). Nach seiner Auferstehung sagt er der österlichen Gemeinde: „Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern“ (Mt 28,19a).
Der PGR als Träger der Öffentlichkeitsarbeit
Als Beratungs- und Leitungsgremium muss es dem Pfarrgemeinderat ein wichtiges Anliegen sein, Transparenz zu schaffen und sowohl eigene Themen und Projekte wie auch die anderer Gruppierungen in der Öffentlichkeit darzustellen.
Sachausschuss Öffentlichkeitsarbeit
Um den Pfarrgemeinderat in dieser Aufgabe zu unterstützen und die Vielfalt der Themen, Angebote und Gruppen zu koordinieren, eignet sich die Einrichtung eines Sachausschusses Öffentlichkeitsarbeit. Er verantwortet zum Beispiel die Redaktion des Pfarrbriefes. Ebenso kann er durch die Einrichtung einer Homepage ein Instrumentarium anbieten, welches die einzelnen Gruppen und Verbände nutzen und gestalten können.
Bearbeitet nach Grundlagenpapier zur Öffentlichkeitsarbeit in der Pfarrgemeinde, in: Die deutschen Bischöfe – Erklärungen der Kommissionen Nr. 24 (15.03.2001)
Der Pfarrbrief: der PGR als Herausgeber
In einem Grundlagenpapier der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz heißt es zur Verantwortlichkeit für den Pfarrbrief:
- „Herausgeber des Pfarrbriefes ist der Pfarrgemeinderat. Der Pfarrgemeinderat beauftragt
eine Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit der Redaktion des Pfarrbriefes. Er legt die Aufgabenbestimmung und die mit der Herausgabe verfolgten Ziele fest. Dazu kann ein schriftliches Redaktionsstatut vereinbart werden. Die Redaktion arbeitet im Sinne der Zielsetzung eigenverantwortlich.
- Die Herausgeberschaft des Pfarrgemeinderates verdeutlicht (…), dass der Pfarrbrief eine Publikation der ganzen Pfarrgemeinde und nicht allein des Pfarrers ist.
- Im Impressum ist ein Redaktionsmitglied als Verantwortliche/r im Sinne des Pressegesetzes
(v.i.S.d.P.) auszuweisen. Urheberrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.
- Die Finanzierung von Erstellung, Druck und Verteilung des Pfarrbriefes geschieht aus Mitteln der örtlichen Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung. Die Mittel werden im Haushalt der Pfarrgemeinde ausgewiesen.“
Quelle: Grundlagenpapier zur Öffentlichkeitsarbeit in der Pfarrgemeinde, in: Die deutschen Bischöfe – Erklärungen der Kommissionen Nr. 24 (15.03.2001)
Zutreffendes Erscheinungsbild des Pfarrgemeinderates vermitteln
Spätestens vor den nächsten Pfarrgemeinderatswahlen stellt sich wieder die Frage: „Was ist das eigentlich, der Pfarrgemeinderat? Was macht der?“ Wenn die Katholiken vor Ort nur wenig über ihren Pfarrgemeinderat wissen, dann hat er auch kein Profil. Über Entscheidungen, Aktionen und Projekte zu informieren stärkt das Image und den Wert des PGR. Dazu zählt zunächst, die Ergebnisprotokolle der Sitzungen zu veröffentlichen (z.B. im Schaukasten) (vgl. Satzung § 13,2). Wichtig ist aber auch, in der lokalen Presse, in Rundfunk, Fernsehen und kostenlosen Anzeigenblättern die Öffentlichkeit zu informieren. Gute Erfahrungen machen Pfarrgemeinderäte mit dem Versand eines Newsletters. Bedenken Sie: Für die Leserschaft sind auch Initiativen und Projekte lesenswert, die ein Pfarrgemeinderat angestoßen und durchgeführt hat, vor allem, wenn diese Themen aufgreifen, die ein breites Interesse bei Bürgerinnen und Bürgern finden. Dies gilt insbesondere auch für karitative, umwelt- und verkehrspolitische Anliegen.
Hinweise zur Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Formen der Öffentlichkeitsarbeit
- örtliche Presse
- Lokalen Rundfunksendung und Lokalfernsehen einladen
- Plakatwandaktionen
- Infostände nach dem Sonntagsgottesdienst oder auf dem Pfarrfest
- Informationen in Pfarrnachrichten veröffentlichen
- Informationen auf der Internetseite der Gemeinde oder eigene Internetseite einrichten
- Pfarrversammlung
Die Pressearbeit
In der Regel fallen mehrere Pfarrgemeinden in den Verbreitungsbereich der Lokalausgaben von Tageszeitungen und Anzeigenblättern bzw. des lokalen Rundfunks oder auch Fernsehens. Die einzelnen Gemeinden sollten deshalb im Hinblick auf die Berichterstattung – soweit möglich – zusammenarbeiten.
Folgende Fragen sollten bedacht werden:
- Welche Pfarreien fallen in denselben Bereich?
- Sind Absprachen z.B. auf der Ebene des Pfarrverbandes, des Dekanates oder des Landkreises möglich?
- Lässt sich die Berichterstattung für verschiedene Pfarrgemeinden in entsprechend umfangreichere Artikel zusammenfassen?
Pressemitteilung – Tipps zu Aufbau und Gestaltung
Die Pressemitteilung sollte so angelegt sein, dass die Redaktion sie ohne großen Zeitaufwand kürzen kann. Darum gilt: Das Wichtigste der Nachricht nach oben, das Unwesentlichere ans Ende. So kann eine umfangreiche Pressemitteilung problemlos von unten nach oben gekürzt werden. Die Absenderangabe sollte auf jeden Fall vollständig (mit Telefon-, Faxnummer und evtl. e-Mail-Adresse) sein, und eine feste Person als Ansprechpartner/in sollte benannt werden.
Formale Grundregeln: die W-Fragen:
In den ersten Sätzen sollten folgende Fragen
beantwortet werden:
- Wer macht etwas?
- Was wird gemacht? (Ereignis, Geschehen, Aktion)
- Warum findet die Aktion statt?
- Wie sieht der Ablauf aus?
- Wo findet die Aktion statt? (Ort)
- Wann findet die Aktion statt? (Zeitpunkt oder Zeitspanne)
Zur Länge und Form:
- Gesamtlänge: maximal 1 DIN A 4 Seite
- Der Zeilenabstand sollte immer bei 1,5 liegen
- Der Abstand vom linken Seitenrand: etwa 3 cm; Abstand vom rechten Seitenrand: etwa 5 cm (Journalisten machen sich gerne zu Pressetexten Notizen)
Weiterführende Materialien
Schaukastengestaltung: Hinweise und Tipps von Johannes Simon, Referat Öffentlichkeitsarbeit in der Pfarrgemeinde (Bistum Würzburg)
[Download PDF]
Internetpräsenz. Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz, die im Zusammenhang mit der Gestaltung und Freischaltung von Internetseiten auftreten können (AH 234)
[Download PDF]
Publizistische Kommission der deutschen Bischofskonferenz: Grundlagenpapier zur Pfarrbriefarbeit / Grundlagenpapier zur Öffentlichkeitsarbeit in der Pfarrgemeinde (2001)
[Download PDF]
Öffentlichkeitsarbeit. Gemeinden werben für den Glauben,
Themenhefte Gemeindearbeit Nr. 47, Verlag Bergmoser und
Höller (
www.buhv.de).
A. Junge/A. E. Schnepper, Für Gott werben. Buch für Öffentlichkeitsarbeit in Kirche und Gemeinde, Haan 2004, € 12,80.
In der Zeitschrift „Gemeinde creativ“ erscheinen regelmäßig Artikel zu dem Thema (
www.gemeinde-creativ.de).
www.pfarrbriefservice.de (sehr empfehlenswert)
Pfarrbriefmagazin. So gestalten sie erfolgreich Pfarrbriefe (
www.pfarrbriefservice.de), € 2,50.
Der Pfarrbrief. Eine Arbeitshilfe für Praktiker in den Gemeinden, hg. v. Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Bamberg (Tel: 0951/502-354)