Erzbistum München und Freising
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Das Kirchenjahr - Glaubensverkündigung im Rhythmus des Jahreskreises

Während das sogenannte bürgerliche Jahr am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet, fängt das Kirchenjahr schon vier Wochen früher an, nämlich mit dem 1. Adventssonntag. Es endet mit dem Christkönigsfest am letzten Sonntag davor. Die Hochfeste des Kirchenjahrs bestimmen seinen Rhythmus: Weihnachten, Ostern, Pfingsten. Jedem dieser großen Hochfeste geht eine längere oder kürzere Vorbereitungszeit voraus, die vor allem zu einer geistigen Erneuerung der Gläubigen genutzt werden soll: Der Advent (lateinisch = Ankunft) bereitet auf das Weihnachtsfest vor, die Fastenzeit auf das Osterfest und die Zeit von Christi Himmelfahrt an auf das Pfingstfest. Letztlich bestimmt der Festrhythmus des Kirchenjahres auch das bürgerliche Jahr. Von der Substanz der christlichen Feste, der Feiertage und Sonntage des christlichen Kirchenjahrs, ihrem Sinn und ihrem Brauchtum leben mehr oder weniger alle Menschen unseres Kulturkreises, auch wenn sie der Kirche fern stehen oder ihr nicht angehören.