Erzbistum München und Freising
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Hirtenbriefe - Eine besondere Form der geistlichen Weisung

In Ausübung ihres Hirtenamtes, sich um alle Gläubigen zu kümmern, die ihrer Sorge anvertraut werden, verfassen Diözesanbischöfe aus gegebenem Anlass auch bischöfliche Rundschreiben. Sie werden im kirchlichen Sprachgebrauch "Hirtenbriefe" genannt. Hirtenbriefe sind eine besondere Form der geistlichen Weisung und der Stellungnahme des Diözesanbischofs zu wichtigen religiösen, aber auch zu gesellschaftlichen und politischen Vorgängen und Ereignissen. Vorbild für das Instrument des Hirtenbriefes sind die Briefe der Apostel aus der Frühzeit des Christentums. In Deutschland verfassen Bischöfe Hirtenbriefe seit dem 18. Jahrhundert regelmäßig. Zunächst waren dies Hirtenbriefe zur Fastenzeit, die „Fasten-Hirtenbriefe“. Sie sollen die Gläubigen zur geistlichen Erneuerung anhalten und ihnen eine Wegweisung für die Vorbereitung auf die Feier des Osterfestes sein.

[Weitere Informationen mit Literaturhinweisen hierzu finden Sie bei:
Heinz-Günther Schöttler, Artikel "Hirtenbrief", in: Lexikon für Theologie und Kirche (LThK), hrsg. von Walter Kasper, 3., völlig neu bearb. Auflage Freiburg u.a. 1993ff, hier Band 5 (1996), Sp. 160f.]