Das Erzbischöfliche Ordinariat München ist die Verwaltungsbehörde des Erzbistums München und Freising. Das Erzbischöfliche Ordinariat nimmt im Auftrag und im Namen des Erzbischofs von München und Freising die Aufgaben der Bistumsverwaltung wahr und unterstützt den Diözesanbischof bei der pastoralen Leitung des Erzbistums. Da das Erzbischöfliche Ordinariat also „auch der Ausübung des Apostolates dienen soll, übernimmt es ebenso Aufgaben, die sich aus der pastoralen Situation des Bistums ergeben“ (Würzburger Synode, 1976). Im Ordinariat sind in den Referaten und ihren zahlreichen nachgeordneten Einrichtungen alle Dienste und Ämter der erzbischöflichen Verwaltung (
Generalvikariat), der erzbischöflichen Gerichtsbarkeit (
Offizialat) und der erzbischöflichen
Finanzkammer zusammengeführt.
Die 16 Referate des Erzbischöflichen Ordinariats und ihre nachgeordneten Einrichtungen sind in verschiedene Bereiche gegliedert. Sie betreffen die allgemeine Verwaltung, die Organisation und Gewährleistung von Seelsorge im weitesten Sinn und von caritativen Aufgaben, die Finanzverwaltung, kirchliches Bauen und kirchliche Kunst, wie auch das erzbischöfliche Konsistorium und das Metropolitangericht. Es sind im wesentlichen Dienstleistungen für die Leitung des Erzbistums, für die Pfarreien und Dekanate, für die Kirchenstiftungen, im Bedarfsfall auch für einzelne Katholiken. Außerdem sind die Fachreferate wichtige Kontaktstellen und Ansprechpartner zum öffentlichen gesellschaftlichen Leben und zu den Medien.