Barock-Lesesaal der Dombibliothek Freising, Ausstellung:
rechtliche Grundlagen
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Rechtliche Grundlagen

Das Archiv des Erzbistums München und Freising ist eine kirchliche Behörde, die gemäß dem Kirchenrecht (Codex juris canonici) im Erzbistum eingerichtet ist. Es nimmt seine Aufgaben wahr aufgrund der erzbischöflichen "Anordnung für die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche" (Amtsblatt Nr. 6 vom 13. Februar 1989, S. 125 ff.) und der "Archivordnung über die Seelsorgestellen und kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum München und Freising" (Amtsblatt Nr. 6 vom 20. Mai 2009, S. 143 ff.). Die derzeit gültige Gebührenordnung ist im Amtsblatt der Erzdiözese München und Freising Nr. 15 vom 20. Dezember 2006, S. 432 ff. abgedruckt.

Kirchenrecht (Codex juris canonici)

Anordnung über Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche

Archivordnung für die Seelsorgestellen und kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum München und Freising

Gebührenordnung
Seit dem 1. Januar 2012 arbeitet das Erzbischöfliche Ordinariat München in einer neuen Organisationsstruktur. Wir bitten um Verständnis, dass die Anpassung der Homepage an die neue Struktur noch einige Zeit in Anspruch nimmt und daher einzelne Inhalte nicht auf aktuellem Stand sind.

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