Um g u t e n Unterricht erteilen zu können, benötigen Religionslehrerinnen und Religionslehrer
• ein fundiertes theologisches und religionspädagogisches Wissen sowie die Fähigkeit, selbstständig theologisch zu denken,
• ausgeprägte methodisch-didaktische Kompetenzen,
• Sensibilität für die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und Offenheit für ihre religiösen Fragen und Erfahrungen.
V o r a u s s e t z u n g für den Beruf ist deshalb das Interesse an religiösen und theologischen Fragen, die Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und die Bereitschaft zur Weiterbildung.
Die E n t s c h e i d u n g, Religionslehrerin oder Religionslehrer zu werden, ist auch eine O p t i o n für den christlichen Glauben und ein Leben in und mit der katholischen Kirche. Denn der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in der öffentlichen Schule wird auch im Auftrag der Kirche erteilt (kirchliche Bevollmächtigung), in ihm geht es nicht nur um ein Bescheidwissen über Religion und Glauben, sondern immer auch um die Ermöglichung von Religion und Glaube selbst.
> Religionslehrer im Kirchendienst (i.K.) und
> Religionslehrer mit Zweitfachhaben jeweils eine eigenständige fachliche und praktische Ausbildung.
> Für den Volksschulbereich nehmen die kirchlichen und staatlichen Lehrer/innen an einem
kirchlichen religionspädagogischen Seminar teil.
> Beide benötigen jedoch die
kirchliche Bevollmächtigung in Form der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis oder der Missio canonica.
> Je nach Schulträger gibt es für Religionslehrer
Stellen im staatlichen, kommunalen oder privaten Schuldienst.
> Für Religionspädagogen im kirchlichen, staatlichen oder kommunalen Dienst sind
Beurteilung und Begleitung durch die Schulaufsicht obligatorisch.
> Vielfältige Angebote in der
Fortbildung sichern die fachliche, methodische sowie ganzheitlich-persönliche Kompetenz des Religionslehrers, der sich den aktuellen Herausforderungen zu stellen vermag.
> Angebote zur spirituellen Begleitung gibt es im Rahmen von
Supervision und beruflicher Begleitung.