Zuständigkeit
In die Zuständigkeit des Archivs des Erzbistums fallen die Sicherung des amtlichen Schrift- und Dokumentationsgutes aller Dienststellen und Einrichtungen des erzbischöflichen Ordinariats, die Pfarrarchive und die sonstigen der Leitung oder Aufsicht des Diözesanbischofs unterstehenden Archive.