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Kirchliche Finanzen
Die Kirchensteuer schafft die ökonomischen Voraussetzungen für die religiösen, kulturellen und sozialen Dienste und Aufgaben der Kirche sowie für die Besoldung der Mitarbeiter. Über die Aufstellung des Haushalts und seine ordnungsgemäße Abwicklung berät und entscheidet unter Vorsitz des Erzbischofs der demokratisch gewählte Diözesansteuerausschuss. Die Erzbischöfliche Finanzkammer ist das Organ der Finanz- und Vermögensverwaltung und sorgt für eine sachgemäße und verantwortungsvolle Verwendung der Kirchensteuer. An der Spitze der Finanzkammer steht der Erzbischöfliche Finanzdirektor, Markus Reif.
Informationen zur Abgeltungssteuer und die Auswirkungen auf die Kirchensteuer erhalten Sie hier:
Abgeltungssteuer und Kirchensteuer
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