Prävention, Hilfe, Aufarbeitung
Der Umgang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt
Dass sexueller Missbrauch und Gewalt in der Kirche geschehen sind, wurde im Jahr 2010 offenbar. Viele Opfer haben über sexuelle Gewalt gesprochen, die Ihnen angetan worden ist.
Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, und alle Verantwortlichen der Erzdiözese München und Freising nehmen die bitteren Erkenntnisse sehr ernst. Die Erzdiözese ist entschlossen, alle Fälle von sexuellem Missbrauch Minderjähriger im Erzbistum aufzuklären und weitere Taten zu verhindern.
Die Erzdiözese hat dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche in ihren Angeboten einen möglichst sicheren Raum finden und sich gesund entwickeln können. Dies ist auch eine Schuld gegenüber den Opfern, die mit dem Sprechen über ihr Leid den Wunsch verbunden haben, dass aus ihren Erfahrungen Lehren für die Zukunft gezogen werden.
Im Auftrag der Erzdiözese hat die Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl das Gutachten „Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009. Bestandsaufnahme – Bewertung – Konsequenz“ im Dezember 2010 vorgestellt. Die Offenheit dieser schonungslosen Bestandsaufnahme wird auch in Zukunft Maßstab der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs sein.
An erster Stelle steht die Hilfe für die Opfer sexueller Gewalt. Dazu gehören auch menschliche, therapeutische und seelsorgliche Hilfsangebote an die Opfer und ihre Angehörigen. Unsere Missbrauchsbeauftragten sind eine erste Anlaufstelle für die Opfer. Wir wollen bei Vorfällen und Vermutungen professionell reagieren und den Opfern kompetente Gesprächspartner zur Verfügung stellen. Experten aus Verbänden, Jugendbüros und Fachstellen stehen für Kontaktaufnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus bilden wir unsere Seelsorger, Lehrer und andere Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zur Problematik des sexuellen Missbrauchs weiter.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat im August 2010 eine überarbeitete Fassung der Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger aus dem Jahre 2002 beschlossen, die im Erzbistum München und Freising konsequent umgesetzt werden.
Die Leitlinien legen fest, dass jede Anzeige oder Verdachtsäußerung umgehend geprüft wird. Dabei gilt die Sorge der Kirche zuerst dem Opfer. Bei Erhärtung des Verdachts wird auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Wir legen großen Wert darauf, dass bei der Aufklärung die Staatsanwaltschaft ihren Pflichten nachkommen kann. Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist nicht nur nach staatlichem, sondern auch nach kirchlichem Recht eine Straftat. Die Leitlinien ermöglichen ein einheitliches, konsequentes und transparentes Vorgehen.