Als "Bischöfliche Beauftragte der Erzdiözese München und Freising für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst" wurden von Kardinal Reinhard Marx zwei externe Rechtsanwälte ernannt:
Die Bischöflichen Beauftragten sind Ansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
Darüber hinaus sind sie laut Ernennungsurkunde zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde.
Die Missbrauchsbeauftragten werden von pastoralen Mitarbeitern unterstützt, die Opfer sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt seelsorgerisch betreuen.
Gemäß den
Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (Punkt 7) wurde im Erzbistum München und Freising ein Beraterstab eingerichtet, dem Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen und mit Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit mit Opfern sexuellen Missbrauchs angehören.
Die Präventionsbeauftragten unterstützen und vernetzen die diözesanen Aktivitäten zur Prävention von sexualisierter Gewalt und Grenzüberschreitungen an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Neben der Fachberatung von Präventionsprojekten und Informations- und Vortragsangeboten vor allem im Aus- und Weiterbildungsbereich gehören zu ihren Aufgaben auch die Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards in der Präventionsarbeit sowie die Mitarbeit im Zentrum für Kinderschutz München bei der Entwicklung eines online-gestützten E-Learning-Kurses zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch.