AufnahmebedingungenGrundsätzlich erhält jedes in der Gemeinde wohnende Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht einen Kindergartenplatz.
Das Kind soll möglichst selbstständig die Toilette aufsuchen können.
Sind nicht genügend Kindergartenplätze verfügbar, behält sich der Träger vor, zusammen mit der Kindergartenleitung die Entscheidung zu treffen.
Sind mehr Plätze vorhanden, nehmen wir auch Kinder unter 3 Jahren auf!
Gemeinsames Auswahlkriterium aller Gilchinger Kindergärten ist das Alter; wir wählen vom ältesten Kind beginnend aus. Kinder, die nur mit einem Elternteil zusammenleben, werden bevorzugt berücksichtigt. Wir sind dabei bemüht, in unserer Einrichtung eine ausgewogene Struktur in den einzelnen Gruppen zu erzielen.
Die Einschreibung findet im März statt. Sie können Ihr Kinder (ab 2,5 Jahren) aber jederzeit danach auch anmelden und sich für freiwerdende Plätze vormerken lassen. Traditionell steht unser Haus an einem festgelegten und in der Presse bekannt gegebenen Termin zur Besichtigung offen.
Gebühren und KündigungsmöglichkeitenBeste Förderung hat auch ihren Preis.
Tägliche Betreuungszeit/monatlicher Elternbeitrag:
- bis 5 Studnen 91,90 Euro
- bis 6 Stunden 99,80 Euro
- bis 7 Stunden 107,70 Euro
- bis 8 Stunden 115,60 Euro
- bis 9 Stunden 123,50 Euro
- bis 10 Stunden 131,40 Euro
Musikschule 7 Euro
Für das warme Mittagessen (optional) verrechnen wir derzeit 71,00 Euro monatlich.
Dazu kommen noch:
jährlich 5,00 Euro Kopiergeld und eine einmalige Aufnahmegebühr von 5,00 Euro.
Wer noch mehr wissen will, kann sich mit unserem Auftrag vertraut machen und unsere Konzeption mit dem Titel "Hilf mir, spielend meinen Weg zu finden" in unserem Kindergarten kaufen.
Die Kindergartengebühr wird durch Einzugsermächtigung in 12 Monatsbeiträgen abgebucht.
5,00 € Spielgeld für den Verbrauch von Beschäftigungsmaterial sowie der Mitfinanzierung von Unternehmungen, Weihnachts- und Geburtstagsgeschenken sind im Monatsbeitrag bereits enthalten.
Mit dem Spielgeld finanzieren wir auch die Getränke. Es gibt jeden Tag ausreichend frische Milch, zuckerfreien Tee und Wasser.
Bitte geben Sie ihrem Kind daher keine zusätzlichen Getränke mit!
Gebührenermäßigung
Beim gleichzeitigen Besuch von mehreren Kindern einer Familie wird eine „Geschwisterermäßigung“ von 30 % ab dem 2. Kind gewährt.
Wenden Sie sich in besonderen Ausnahmefällen wegen einer generellen Kosten¬übernahme an das Jugendamt Starnberg. Sie finden es in Starnberg, Strandbadstr. 2, (Telefon: 08151 148-0).
KündigungsmöglichkeitenAus rechtlichen Gründen müssen wir an dieser Stelle leider auch hierauf hinweisen:
Der Träger muss sich das Recht vorbehalten den Kindergartenplatz zu kündigen, wenn
das Kind über zwei Wochen zusammenhängend unentschuldigt fehlt,
die entsprechende Förderung in der Gruppe sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht mehr möglich erscheint,
die Abholzeiten mehrfach nicht eingehalten wurden.
Wir sind jedoch froh, dass diese Regelung i.d.R. in der Praxis quasi nie Anwendung finden musste!
Der Kindergartenplatz kann auch von den Erziehungsberechtigten unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Bei Eintritt in die Schule endet der Besuch mit Ablauf des Kindergartenjahres.
Bei vorzeitigem Austritt eines schulpflichtigen Kindes ab dem 1. Juni ist die Kindergartengebühr bis zum Ablauf des Kindergartenjahres zu entrichten.
Aufsichtspflicht und Haftungsfragen -
Versicherungsschutz für Kinder und engagierte Eltern
Der Kindergarten übernimmt Kraft des Aufnahmevertrages die Aufsichtspflicht des Kindes. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der jeweiligen Buchungsszeit und endet, wenn das Kind von der berechtigten Person abgeholt worden ist. Hält sich diese noch weiterhin mit dem uns anvertrauten Kind auf dem Kindergartengelände auf, so obliegt die Aufsichtspflicht nicht mehr dem pädagogischen Personal. Dies gilt auch für Feste und Aktionen des Kindergartens.
Ankunft und Abholen des Kindes ist dem zuständigen Betreuungspersonal bekannt zu geben.
Die Erzieherin übernimmt die Aufsicht erst, wenn sie das Kind gesehen und begrüßt hat.
Tritt ein Kind den Nachhauseweg alleine an, bedarf es einer schriftlichen Einwilligungserklärung.
KrankheitenIst Ihr Kind einmal krank, informieren Sie uns bitte umgehend.
Im Einzelfall (z. B. Befall von Kopfläusen oder ansteckenden Krankheiten) ist der Besuch im Kindergarten erst wieder mit einem gültigen Attest des Hausarztes möglich.
UnfälleBei Unfällen benachrichtigen wir Sie umgehend und sprechen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Aus diesem Grund ist es für uns wichtig, dass wir Sie jederzeit erreichen können.
Versicherungsschutz
Die Kinder, die den Kindergarten besuchen, sind nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO bei Unfall versichert. Der Versicherungsschutz besteht
- auf direktem Weg zum oder vom Kindergarten
- während des Aufenthalts im Kindergarten
- bei Veranstaltungen und Unternehmungen des Kindergartens
Die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung setzt eine Unfallmeldung voraus. Es besteht eine sofortige Mitteilungspflicht an die Kindergartenleitung. Die Versicherung ist für Sie beitragsfrei.
Veranstaltungen, die vom Elternbeirat organisiert werden, wie z. B. Schwimmkurs, Skikurs u. Ä. gelten versicherungsrechtlich nicht als Veranstaltungen des Kindergartens. Es besteht daher kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung des Kindergartens; hier greift ggf. Ihre private Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Öffnungs- und FerienzeitenUnser Haus ist für Ihr Kind werktags von 7 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet; freitags bis 15.30 Uhr.
Die pädagogische Kernzeit ist Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr.
Darüber hinaus können Sie nach ihrem konkreten Betreuungsbedarf Stunden dazubuchen.
Die staatlichen Zuschüsse orientieren sich am einzelnen Kind und seiner Verweildauer in der Einrichtung. Bitte bringen Sie Ihr Kind immer pünktlich bis spätestens 9.00 Uhr in den Kindergarten, damit die Kernzeit nicht gestört wird.
Ihre Buchung am Nachmittag muss zur vollen Stunde erfolgen.
(Ausnahme: Mo - Do 16.30 Uhr; bzw. Fr 15.30 Uhr), für Buchungen über 15 Uhr hinaus bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind auch rechtzeitig abholen, da außerhalb der Öffnungszeit die Beaufsichtigung durch das Personal nicht gewährleistet werden kann. Wenn Ihr Kind wiederholt zu spät abgeholt wird, bitten wir Sie, Ihre Buchungszeit anzupassen.
Bei „Spontanbuchungen“ innerhalb der Öffnungszeiten(verspätetes Abholen, außerordentlicher Termin etc.) verrechnen wir die angefangene Stunde mit 10,00 €.
Der Kindergartenaufenthalt kann nicht zu einem regelmäßigen Besuch einer anderen externen Einrichtung wie z. B. Musik- oder Ballettschule unterbrochen werden. (Ausnahme: Therapie )
Der Kindergarten kann auch aus nicht vorhersehbaren Gründen kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, wie z. B. bei Epidemie-Ausbrüchen (z. B. Läuse).
Vom Landratsamt Starnberg, unserer Aufsichtsbehörde, sind im Kindergartenjahr 30 Schließungstage vorgesehen.
Den Schwerpunkt bilden drei Wochen im August sowie die Ferienzeiten wie z. B. an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten sowie „relativ“ seltene Brückentage. Auch für Fortbildungen kann der Kindergarten geschlossen werden. Wir bemühen uns, diese Tage in betriebsarme Zeiten zu legen. Die genauen Tage werden jeweils im September bekannt gegeben.
Der Kindergarten ist dann in der Regel komplett geschlossen.
Die genauen Daten entnehmen Sie bitte jeweils aktuell unserer Terminliste. Während der Schulferien im Herbst, Ostern und Pfingsten arbeiten wir mit geringerer personeller Besetzung in zusammengelegten Gruppen.
Der Beginn für das neue Kindergartenjahr wird ebenfalls in unserer Terminübersicht publiziert.
Unterstützung und Mitarbeit
- Elterndienste/Mitarbeit (Flohmarkt, Feste, Kochgeld, …)
- Elternabend
- Beachtung der Aushänge
- Hinweis auf Umfrage, Protokolle, Flohmarkt, Sommerfest, St. Martin, Kindergartenzeitung, Öffentlichkeitsarbeit
- Elternbeirat
Infos zum Elternbeirat
Eine wirkungsvolle Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit hängt auch in unserem Kindergarten entscheidend von der engagierten Mitarbeit und Mitwirkung aller Eltern ab.
Da die Elternbeiräte im regen Kontakt mit den anderen Eltern stehen, können sie über Stimmungen berichten und die verschiedenen Vorstellungen und Meinungen vortragen. Dadurch ist es möglich, Ideen der Eltern in die Kindergartenplanung mit einzubeziehen; der Elternbeirat will hierzu Hilfe anbieten und Unterstützung sein für die Arbeit der Erzieherinnen.
Der Elternbeirat wird jedes Jahr aufs Neue gewählt. Für jeweils zehn Kinder wird ein Elternbeirat gewählt; d. h. wir wählen in der Regel 8 bis 10 Vertreter, die die jeweiligen Funktionen und Aufgaben untereinander aufteilen. Der Elternbeirat trifft sich in regelmäßigen Sitzungen im Kindergarten, um anstehende Feste, Termine usw. zu besprechen und zu organisieren.
Bei den verschiedensten Unternehmungen und Aktionen im Kindergarten ist eine tatkräftige Unterstützung von allen Müttern wie Vätern zwingend Voraussetzung. Die Schwerpunkte unserer Arbeit als Elternbeirat und aller Eltern ist die Organisation und Durchführung der traditionellen Flohmärkte, die Mitarbeit beim St. Martins-Umzug, die Mitgestaltung des Sommerfests, Unterstützung bei Garten- und Renovierungsarbeiten und verschiedene Ausflüge.
Sämtliche Erlöse unserer Aktivitäten kommen dem Kindergarten zugute. Damit können wir wichtige Investitionen für den Kindergarten (z. B. Spielgeräte) fördern und so manche Wünsche von Kindern und Erzieherinnen für den Kindergarten wahr werden lassen.
Am schwarzen Brett können Sie sich immer über Themen, Ort und Zeit der regelmäßig stattfindenden Elternbeiratssitzungen informieren. Die Sitzungen sind für alle Eltern offen und Sie sind herzlich eingeladen, daran auch teilzunehmen. Ich gibts weitere aktuelle Infos zum Elternbeirat.
Für eine positive Entwicklung brauchen Kinder eine angenehme Atmosphäre, dazu wollen wir ein kleines Stückchen beitragen – mit Ihrer Mithilfe.
Checkliste für den ersten Tag im KindergartenWir brauchen von Ihnen
- eine Erklärung, welche Personen das Kind abholen dürfen, sowie alle aktuellen Telefonnummern für Notfälle.
- Ihre Zustimmung, dass Sie mit unserer Konzeption einverstanden sind.
- Ihr Einverständnis, dass ggf. ein Foto Ihres Kindes in der regionalen Presse, in unserer Kindergartenzeitung oder auf unseren Internetseiten veröffentlicht wird!
- Ihr Kind braucht außerdem Hausschuhe, eine Brotzeittasche, Turnkleidung, Wäsche zum Wechseln, eine Matschhose und Gummistiefel.
Alles ist unbedingt mit dem Namen zu versehen!
Was muss der Kindergarten noch wissen?Diese Infos sind für uns sehr wichtig:
Damit wir Sie in Notfällen erreichen können, teilen Sie uns bitte unmittelbar Änderungen der Anschrift oder der Telefonnummer (zu Hause oder am Arbeitsplatz) mit.
Bitte informieren Sie uns über alle nicht sichtbaren Besonderheiten Ihres Kindes.
Darunter verstehen wir Allergien, Neurodermitis, Unverträglichkeiten, organische Schwächen, Diabetes etc ... Dazu gehören auch Vorfälle, mit möglichen Spätfolgen wie z. B. ein Auto- oder Sportunfall ohne vermeintliche Verletzungen.
Bei Infektionskrankheiten, die laut § 45 Abs. 1 und 5 unter das Bundesseuchengesetz fallen (z. B. Windpocken, Röteln, Scharlach, Kopfläuse, Masern, Mumps, Keuchhusten etc.) sind Sie dazu verpflichtet, die Art der Erkrankung der Leitung umgehend mitzuteilen. Das Kind darf erst mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Genesung wieder den Kindergarten besuchen. Krankheiten innerhalb der Familie, die nach dem Bundesseuchengesetz meldepflichtig sind (TBC, Ruhr, Cholera, Salmonellen, Meningitis etc.) müssen der Leitung unverzüglich angezeigt werden. Hierüber erhalten Sie vom Gesundheitsamt noch eine gesonderte Information.) Eine Änderung des Personensorgerechts sollten Sie uns im eigenen Interesse umgehend bekanntgeben.
Telefonnummern für NotsituationenFolgende Nummern sind für den absoluten "Notfall" und nur für Ausnahmen gedacht!- Hasen: 08105 775926-1
- Mäuse: 08105 775926-2
- Krokodile: 08105 775926-3
- Fax: 08105 775926-6
- Büro: 08105 8144 (nicht permanent besetzt)
Wir bitten Sie, zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr nur in dringenden Fällen anzurufen.
Sie jedoch sollten jederzeit telefonisch für uns erreichbar sein!