Der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung sind die beiden Laiengremien der Pfarrei.
Der
Pfarrgemeinderat unterstützt und berät den Pfarrer in Fragen der Seelsorge.
Die
Kirchenverwaltung ist als gesetzlicher Vertreter der Kirchengemeinde für finanzielle, verwaltungsmäßige und personelle Fragen zuständig.