St. Andreas, Teisendorf

DER PFARRGEMEINDERAT UND DIE KIRCHENVERWALTUNG




Der Pfarrgemeinderat (PGR)

wird von der Pfarrgemeinde für 4 Jahre gewählt.

Der aus den Pfarrgemeinderäten gewählte Vorsitzende u. die Pfarrgemeinderäte unterstützen den Pfarrer in Seelsorgsangelegenheiten.

Das Aufgabengebiet reicht von der Jugendarbeit bis hin zur Seniorenbetreuung und ist schier unendlich.

Die Organisation von pfarrlichen Angelegenheiten aber auch die Zusammenarbeit mit der Kirchenverwaltung gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet dieses Leitungsgremiums.



Die Kirchenverwaltung (KV)
wird ebenfalls von der Pfarrgemeinde (jedoch für 6 Jahre) gewählt.

Das Gremium besteht aus dem Pfarrer als Vorstand u. aus vier (bis zu 2000 Katholiken in der Pfarrei), sechs (bis zu 6000 Katholiken) od. acht (mehr als 6000 Katholiken) KV-Mitgliedern.
Neben dem Pfarrer als Vorstand wird aus den KV-Mitgliedern der Kirchenpfleger gewählt.
Die Aufgaben der KV, zusammen mit der Erzbischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde, bestehen aus rechtlicher, wirtschaftlicher u. finanzieller Art.
Je nach Bedarf können KV-Mitglieder für einzelne Bereiche der Pfarrgemeinde wie Pfarrheim, Kindergarten u. pfarrliche Einrichtungen dazu bestimmt werden besonders dafür Sorge zu tragen.



Stand 28.01.2012


Impressum / Kontakt Seite drucken Seite weiterempfehlen
© Erzbistum München und Freising 2009