Kinderhaus-ABC
Abholung
Aus aufsichtsrechtlichen Gründen können wir die Kinder nicht alleine nach Hause gehen lassen. Personen, die berechtigt sind, ein Kind bzw. mehrere Kinder vom Kinderhaus abzuholen, müssen in der Abholerklärung benannt sein.
Anmeldung
Sie erfolgt an einem festen Termin im Frühjahr.
Bei freien Plätzen auch an vereinbarten Terminen. Vorher besteht am „Tag der offenen Tür“ die Möglichkeit die Einrichtung zu besichtigen.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals beginnt und endet mit der persönlichen Begrüßung bzw. Verabschiedung des Kindes (siehe Abholung).
Fundsachen
Fundsachen sammeln wir neben der Eingangstür.
Haftung
Für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der Kleidung und Ausstattung (Spielzeug, Schmuck, Fahrräder, etc.) der Kinder kann keine Haftung übernommen werden.
Informationen
Informationen befinden sich an den Pinnwänden vor den Gruppenräumen und im Eingangsbereich, in der Elternpost und der Pusteblumezeitung.
Kleidung
Sie soll bequem, zweckmäßig und strapazierfähig sein.
Krankheiten
Krankheiten des Kindes sind dem Kinderhaus unverzüglich mitzuteilen (7.15 - 9.00 Uhr). Nach ansteckenden oder meldepflichtigen Krankheiten kann das Kinderhaus ein ärztliches Attest verlangen.
Notfall
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Telefonnummern (Arbeitsplatz, Privatnummer, Handy) immer aktuell sind, damit wir Sie im Notfall erreichen können.
Rahmenplan
Er ist eine schriftliche Zusammenfassung der Bildungsangebote zu einem bestimmten Thema.
Sicherheit
Unsere Räume und Außenanlagen sind kindgerecht und entsprechend der Sicherheitsvorschriften ausgestattet. Zwischen Bring- und Abholzeiten bleiben unsere Garten- und Eingangstüren geschlossen.
Telefonzeiten
7.00 - 9.00 Uhr und ab 14.00 Uhr
Versicherungsschutz
Er besteht für den sichersten Hin- und Rückweg, für den Aufenthalt und bei Veranstaltungen im Kinderhaus.
Vertrag
Zwischen Eltern und Träger wird ein verbindlicher Bildungs- und Betreuungsvertrag abgeschlossen. Mit Unterzeichnung des Vertrags bestätigen die Eltern zugleich, dass sie die Ordnung der Kindertages-einrichtung erhalten haben und ihnen die pädagogische Konzeption bekannt gemacht wurde. Sie erklären sich damit einverstanden.