Stellungnahme der Visitatorinnen und des Visitators des Erzbischofs für die Katholische Integrierte Gemeinde in der Erzdiözese München und Freising (KIG)

Nachdem Erzbischof Reinhard Kardinal Marx die von ihm am 14. Februar 2019 in Auftrag gegebene Visitation der Katholischen Integrierten Gemeinde in der Erzdiözese München und Freising (KIG) beendet hat, legen wir mit seiner Zustimmung Ergebnisse aus unserem Abschlussbericht vom 29. Juni 2020 offen.

Da es uns trotz wiederholter Versuche nicht gelungen ist, mit der Leitung der KIG oder deren Mitglieder in ein Gespräch zu kommen, beruhen unsere Ergebnisse auf zahlreichen Gesprächen mit ehemaligen KIG-Angehörigen, den von diesen vorgelegten Dokumenten sowie den vor Beginn der Visitation im Erzbischöflichen Ordinariat vorhandenen umfangreichen Unterlagen und den Publikationen der KIG.

Aus der Zusammenschau der von uns geführten Gespräche und einer Vielzahl von Dokumenten ergeben sich für uns paradigmatisch folgende Hauptprobleme:
  • Fragwürdiges Selbstverständnis: Kennzeichnend für die KIG ist von Anfang an ein sehr ausgeprägtes Sendungs- und Erwählungsbewusstsein, das schließlich kaum noch Raum lässt für andere Verwirklichungen christlicher Existenz. Von besonderer Bedeutung ist hier die von der KIG selbst beanspruchte exklusive Identifizierung von KIG und urchristlicher Gemeinde. Nur in der KIG ist wahres Christentum verwirklicht und der KIG bzw. ihrer Gemeindeversammlung kommt als der wahren Gemeinde alle Vollmacht, einschließlich der Vollmacht zur Sündenvergebung, zu. So wird auf einem Liedzettel für einen Gottesdienst der KIG aus einem am 9. Dezember 1987 im Günter-Stöhr-Hof in Wolfesing gehaltenen Vortrag zitiert: „Wenn Gemeinden zusammensitzen, wenn achtzig Leute zusammensitzen und wissen, sie können Sünden vergeben, dann muss man nicht bis zum Weltgericht warten, dann passiert schon heute der neue Schritt.“ Die Gemeinde scheint mehr und mehr nicht nur als eine komplexe Wirklichkeit verstanden, sondern zum Göttlichen sakralisiert worden zu sein. In der Versammlung und vermittelt durch die Gründerin, Traudl Wallbrecher, so die immer wieder geäußerte Überzeugung, ist die Stimme des Heiligen Geistes zu erfahren. Wer hier widersprach, dem ist vorgeworfen worden, sich einer Sünde wider den Heiligen Geist schuldig zu machen. Damit ist jeglichem gemeinsamen Abwägen von Entscheidungen und umso mehr einem ausdrücklichen Widerspruch von vornherein der Boden entzogen worden. Die Gemeinde wurde über die Person gestellt.

    In der Konsequenz wurde von den Personen, die sich zur KIG zählen wollten, die „Ganzhingabe“ gefordert. Diese umfasste – wie von ehemaligen Angehörigen der KIG berichtet wurde und wofür sich auch in den von uns untersuchten Dokumenten Belege finden – die Hinnahme von Entscheidungen jeglicher Art durch die Gemeinde, angefangen von der Partnerwahl, der Wahl des Berufes, des Wohnortes oder der Wohnform über den Umgang mit dem Kinderwunsch und die Erziehung der Kinder bis hin zur Wahl des Arztes und zu sämtlichen finanziellen Aktivitäten, um nur die wichtigsten zu nennen.

  • Überzogene Gehorsamsforderungen: Die über allem stehende Bedeutung der Gemeinde bzw. der Versammlung und die Art und Weise, wie die Versammlung durchgeführt wurde, führte bei vielen Mitgliedern und Anhängern der KIG zu massiven Ängsten. Die Äußerung von Kritik oder Zweifeln an Beschlüssen der Versammlung wurden als Zeichen der Glaubensschwäche oder des Unglaubens verurteilt. Die Versammlung hat das Recht beansprucht, den Menschen bis in die persönlichsten Angelegenheiten hinein Rat zu erteilen bzw. Vorgaben zu machen. Den Rat nicht anzunehmen bedeutete, den Weg des Unglaubens zu gehen. Dies hatte neben der Trennung von der Gemeinde sehr häufig den Verlust aller sozialen Kontakte, aller materiellen Güter, die in das Engagement für die KIG geflossen waren, und oft auch den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge. So sind die Klagen vieler ehemaliger Angehöriger der KIG über willkürliche und teils auch unbarmherzige Umgangsformen mit ihnen ebenso nachvollziehbar wie deren Gefühl einer totalen Vereinnahmung und sozialen Isolation, die mit gravierenden seelischen und materiellen Nöten etlicher (ehemaliger) Mitglieder einhergingen und -gehen.

  • Finanzielle Instrumentalisierung der Mitglieder: Die für die KIG zentrale Forderung der „Ganzhingabe“ ihrer Mitglieder an die Gemeinde umfasste auch den Einsatz des gesamten Vermögens. Während in den Statuten (§ 5 Abs. 6) bestimmt wird, dass ein Mitglied sich erst dann finanziell an den Aufgaben der KIG beteiligen darf, wenn der eigene Lebensunterhalt gesichert ist, wurde von den Mitgliedern tatsächlich nicht nur der Einsatz des ganzen eigenen Vermögens verlangt, sondern auch die Bereitschaft, Schulden zur Finanzierung von Projekten der KIG aufzunehmen. Biblisch untermauert wurde diese Forderung immer wieder mit dem Hinweis auf die in der Apostelge-schichte erzählte Geschichte von Hananias und Saphira (Apg 5,1-11), die auch bei Hochzeiten als Lesung vorgetragen wurde. Erleichtert wurden die finanziellen Transaktionen durch die eigene Bank der KIG: die IntegraBank eG. Diese vergab für diese Zwecke Kredite an die Mitglieder, durch die jedes Risiko für Investitionen von der KIG oder den jeweiligen Rechtsträgern auf die einzelnen Mitglieder verlagert wurde. Selbst nach einem Austritt oder Ausschluss blieben den Menschen die Verbindlichkeiten aus den Darlehen. Das hatte und hat häufig langfristig existentiell prekäre Lebenssituationen zur Folge. Neben den Aussagen und Angaben ehemaliger Mitglieder der KIG belegen den Visitatorinnen und dem Visitator vorliegende Darlehensverträge und notarielle Urkunden zu Immobilienübertragungen diese Sachverhalte.

  • Kompromisslose Ausgrenzung von Kritikerinnen und Kritikern: Durchgängig zu beobachten ist die absolute Intoleranz gegenüber jeder Kritik übenden Person in den eigenen Reihen. Exemplarisch ist hier der rigorose und feindselige Umgang mit Dr. Aloys Goergen. Hatte die Begegnung von Traudl Weiß, verheiratete Wallbrecher, mit Dr. Aloys Goergen 1948 zur Gründung des „Jungen Bundes“ und in der weiteren Entwicklung über den sogenannten „Goergenkreis“ zur Integrierten Gemeinde geführt, kann der Bruch mit Goergen im Jahr 1968 als Urtrauma der KIG bezeichnet werden. Der Streit zwischen der KIG und Goergen wurde auf verschiedenen Ebenen geführt. Die Auseinandersetzung mit Goergen floss in die Theologie der KIG ein, die sich intensiv mit dem Aspekt des „Feindes“ und der „Verfolgung“ auseinandersetzte und darin einen Ansporn zur Einmütigkeit sah. Zeugnis davon gibt ein Gebet der Gemeinde vom 13. November 1971 anlässlich des Todes eines Mitglieds, in dem es heißt: „Stelle die Einmütigkeit in der Gemeinde wieder her wie nach dem Tod von Marlene und dem Verrat von Aloys Goergen, damit diese Feier nicht unser Gericht sei und wir uns nicht den Tod essen, sondern teilnehmen dürfen an deiner Freude.“

    Es gab so gut wie nie eine Entlassung aus der KIG, vielmehr stellte die Gemeinde das Ausscheiden aufgrund des Verhaltens des jeweiligen Mitgliedes als Tatsache fest. Versöhnungsbereitschaft wurde zwar von der KIG immer wieder betont, allerdings in konkreten Konflikten sehr einseitig praktiziert, nämlich nur dann, wenn ihre Forderungen und Bedingungen uneingeschränkt erfüllt wurden.

  • Systemfehler: Bereits in den Bestimmungen der Statuten zeigt sich, dass in der KIG von einem strukturell angelegten Defizit im Gemeinschaftsleben ausgegangen werden muss. Beispielhaft hierfür sind die komplexen Regelungen zur Zugehörigkeit, die dazu führten, dass nur wenige Auserwählte Mitglieder mit allen Rechten werden konnten. Nur diesem kleinen Kreis der Mitglieder kam das Gestaltungsrecht über das Gemeinschaftsleben aller zu. Damit ging ein im System verankertes Fehlen an Machtkontrolle einher. In der Folge der für die Einzelnen unvorhersehbaren Entscheidungen, die in den Versammlungen verkündet wurden und die jeweils existentiell bedeutsam waren, ist als Gegenpol zur unkontrollierten Machtausübung im Namen des Heiligen Geistes ein durchgängiges Muster von Angst wahrzunehmen. Dies in Verbindung damit, dass es nahezu keine vertrauensvollen Beziehungen nach außen gab, brachte viele in eine einseitige Abhängigkeit, die aus eigener Kraft kaum zu durchschauen, geschweige denn zu lösen gewesen ist. Daher ist es nicht zulässig, die Vorgehensweisen, die sich im Laufe der Jahrzehnte entwickelt haben, dem Willen, dem Verhalten oder der Unzulänglichkeit einiger weniger Personen zuschreiben zu wollen.

  • Problematischer Umgang mit Recht: Ein wiederkehrendes Problem stellt die Nichtbeachtung der eigenen Statuten dar. Dies wurde in mehrfacher Hinsicht von dem Kirchenrechtler Professor Dr. Heribert Schmitz in einem von der Erzdiözese in Auftrag gegebenen Gutachten aus dem Jahr 2005 herausgearbeitet. Schmitz untersuchte unter anderem Ausschlussverfahren und stellte fest: „Die betreffenden Ausschlussverfahren von Mitgliedern sind … rechtswidrig.“ Zusammenfassend gelangt er zu der Feststellung, „daß die ‚Katholische Integrierte Gemeinde‘ eine Vereinigung mit ver-tiefungsbedürftigem Verhältnis zum Recht ist“. Dass Statutenbestimmungen und gelebte Praxis der KIG divergierten, wird von der KIG selbst eingeräumt und als Begründung für die Notwendigkeit von Statutenänderungen in Schreiben ab dem Jahr 2002 angeführt. Durch Nachfragen an das Registergericht wurde bekannt, dass die KIG den Namen ihres in den kirchlichen Statuten verankerten Trägervereins während der laufenden Visitation mehrfach geändert hat, ohne die Erzdiözese darüber zu informieren. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 8. Mai 2019 wurde der Name des „Akademie für Glaube und Form e.V.“ in „Integrierte Gemeinde e.V.“ geändert. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20. März 2020 erfolgte die erneute Namensänderung in „collegium theologia e.V.“. Die zugleich beschlossene Statutenänderung hatte mutmaßlich das Ziel, den öffentlichen kirchlichen Verein in der Erzdiözese München und Freising durch seinen bisherigen weltlichen Trägerverein zu ersetzen, der Aufsicht des Erzbischofs zu entziehen und die Visitation zu verhindern.
  • Undurchsichtiges wirtschaftliches Handeln: In den Beziehungen von Vereinen, Stiftungen, Betrieben und Schulen zeigt sich durchgängig ein komplexes Geflecht, über das Unternehmungen der KIG betrieben und finanziert wurden. Die Verbindung zur und mit der KIG war und ist schwer bis gar nicht zu durchschauen. Einerseits wurden die Mitglieder, Angehörigen sowie Freundinnen und Freunde der KIG auf-gerufen, für solche Projekte an die verschiedenen, von der KIG angeblich unabhängigen, Rechtsträger zu spenden. Andererseits wurden diese Unternehmungen dann doch ebenfalls in Schreiben der KIG als Projekte der KIG bezeichnet. Das lässt sich an den Schulen des St.-Anna-Schulverbunds beispielhaft belegen. Sie wurden in Schreiben der KIG einerseits als „unsere Schulen“ betitelt, andererseits wurde aber betont, dass die Initiativen und Unternehmungen von Mitgliedern der KIG nicht in die Zuständigkeit der KIG fallen würden, die Schulen des St.-Anna-Schulverbundes weder mit der KIG verbunden seien noch von der KIG betrieben würden, und es sich bei diesen Schulen auch nicht um kirchliche Schulen handle, die kirchlicher Aufsicht unterliegen würden.

  • Instrumentalisierung theologischer Erkenntnisse: Sowohl biblische Texte als auch dogmatische Aussagen und liturgische Formen wurden so ausgelegt und zugeschnit-ten, dass sie das spezifische Sendungsbewusstsein der KIG legitimierten. Zentrale Stichworte in diesem Zusammenhang sind: Ideal der Besitzlosigkeit, Gemeinde-Theologie bzw. Bedeutung der Gemeindeversammlung, Neue Familie und die Praxis der Eucharistiefeier. Dafür wusste die KIG die Mitgliedschaft namhafter Theologen für sich zu nutzen.

  • Zwiespältiges Verhältnis zur Kirchenleitung: Die Dokumente belegen, dass es seit der Gründung der KIG lebhafte, konfliktreiche Auseinandersetzungen auf den ver-schiedenen Ebenen gab, die immer wieder ergebnislos verliefen und zu keiner Klärung des Verhältnisses zwischen der KIG und der Erzdiözese führten. Legitimen For-derungen kirchlicher Amtsträger an die KIG, wie die Bitte von Kardinal Wetter 1999 um Offenlegung der tatsächlichen Verhältnisse, wurde entweder die Rechtmäßigkeit abgesprochen, oder sie wurden nur zum Schein oder zum Teil erfüllt. Vertreter der Hierarchie wurden jedoch immer wieder angerufen, wenn es darum ging, die KIG vor Kritik und Anfeindungen in Schutz zu nehmen.
    Insgesamt zeigt sich das Bemühen der KIG-Leitung, kirchliche Autoritäten für sich zu gewinnen und sich gleichzeitig allen kirchenamtlichen Verbindlichkeiten - so zuletzt der Visitation - zu entziehen.

Fazit

Die in der Visitation gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass die KIG ein sehr komplexes Phänomen in der Kirche ist. Auf der einen Seite stehen faszinierende Gedanken und Lebensentwürfe, das Bemühen um eine Auseinandersetzung mit den Fragen der Zeit und ein überzeugtes und überzeugendes Glaubenszeugnis auch und gerade im alltäglichen Leben. Auf der anderen Seite stehen die Erfahrungen vieler ehemaliger KIG-Angehöriger, dass auf der Leitungsebene der KIG eine Unfähigkeit zur kritischen Selbstreflexion bestand, dass die Freiheit der Mitglieder kontinuierlich missachtet und eine Ganzhingabe gefordert wurde, die einer Ausbeutung gleichkommt, und dass bei einem Ausscheiden aus der KIG jede Anerkennung oder Hilfe versagt blieb.

So manifestieren sich die Grundprobleme der KIG in einer Fehldeutung, Instrumentalisierung und Zweckentfremdung kirchlicher Lehren, Strukturen und Autoritäten unter Berufung auf den vermeintlichen Besitz einer absoluten Wahrheit und ein überzogenes Sendungsbewusstsein.
Weitere wissenschaftliche Aufklärung und Aufarbeitung des entstandenen Schadens in der Kirche und des Leids der Betroffenen tun not.

München, den 19. November 2020

Lic. iur. can. Michael Benz Prof. Dr. Sabine Demel Sr. Prof. Dr. Carmen Tatschmurat OSB

Bericht der KIG zum Download


Beratung für Betroffene der aufgelösten Katholischen Integrierten Gemeinde in der Erzdiözese München und Freising
 
Hilfe für Betroffene und ehemalige Mitglieder des im November 2020 aufgelösten öffentlichen kirchlichen Vereins Katholische Integrierte Gemeinde in der Erzdiözese München und Freising
Monsignore Dr. Siegfried Kneißl, Leiter der Hauptabteilung Beratung im Erzbischöflichen Ordinariat München
Beratung-KIG@eomuc.de