Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Sinn und Bedeutung sonntäglicher Wortgottesfeiern

Wort von Julius Kardinal Döpfner aus dem Jahr 1976
(aus: Pastorales Forum für die Seelsorger im Erzbistum München-Freising 3/1976)

- Wortlaut -


Über Sinn und Bedeutung sonntäglicher Wort- und Kommuniongottesdienste

Ich schreibe Ihnen heute in einer lebenswichtigen Sache, die uns alle in den kommenden Jahren noch öfter beschäftigen wird. Wir alle wissen, wie sehr wir seit einiger Zeit unter einem großen Priestermangel leiden. In der Presse lesen Sie alljährlich, wie klein die Zahl unserer Neupriester geworden ist. Die Folgen davon sind vielfältiger Art. Von den größeren Pfarreien haben nur mehr wenige einen Kaplan; kleinere Pfarreien können nicht mehr mit einem neuen Pfarrer besetzt werden; neue Aufgaben können, so notwendig es wäre, nicht mehr übernommen werden. Viele fragen: Wie wird es weitergehen? Vor allem fragen die Gemeinden, die heute und in absehbarer Zeit keinen eigenen Geistlichen mehr haben, wie es bei ihnen mit der Feier der Eucharistie an den Sonn- und Festtagen steht.

So schmerzlich es ist, man wird sagen müssen, daß es in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein wird, in jeder Gemeinde der Diözese an allen Sonn- und Festtagen die HI. Eucharistie zu feiern. Das Ist umso mehr zu bedauern, da ja die Feier der Eucharistie von jeher die Mitte der Kirche und der Gemeinden gewesen ist. Denn von den ersten Zeiten der Kirche an versammeln sich die Christen am Sonntag zur Feier der Eucharistie und erfüllen so den Auftrag des Herrn: „Tut das zu meinem Gedächtnis." Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik hat das aufs neue gekräftigt. „Der Sonntag'', so sagt sie in ihrem Beschluß über den „Gottesdienst ", „ist der Tag, an dem die christliche Gemeinde ihres Herrn gedenkt, der durch seinen Tod und seine Auferstehung in die Vollendung - in die Herrlichkeit Gottes - eingegangen ist" (2.1 ).

Die seelsorgliche Bedeutung der sonntäglichen Eucharistiefeler hat in unserer Zeit, in der so viele andere Stützen des Glaubens nicht mehr vorhanden sind, gegenüber früheren Generationen an Bedeutung noch gewonnen. Darum werden
auch die Priester unserer Diözesen, wie bisher schon, die Mühe nicht scheuen, zwei- oder dreimal an einem Sonntag zur Feier der Eucharistie und zur Verkündigung des Wortes Gottes bereit zu sein, um möglichst vielen Gemeinden die Teilnahme an der Feier der Eucharistie zu ermöglichen. Abgesehen davon, daß die kirchliche Ordnung es nicht zu läßt, daß ein Priester mehr als dreimal am Sonntag zelebriert, wäre dies auch gar nicht wünschenswert. Das wird jeder verstehen, der auch nur ein wenig über die Auswirkungen nachdenkt.

Die Notlage aber, der manche unserer Gemeinden entgegengehen, darf unter keinen Umständen dazu führen, daß sie sich nur noch ein- oder zweimal im Monat oder gar noch seltener zum Gottesdienst versammeln. Das würde zum Zerfall der Gemeinden und des Glaubens führen. Gegen ein solches Sterben müssen wir uns mit allen Kräften wehren. Darum müssen die Gemeinden auch an den Sonntagen, an denen keine Eucharistiefeier möglich ist, sich zum Gottesdienst versammeln, zu einem Wortgottesdienst, den ein Diakon oder beauftragter Laie leitet und in dem auch die Kommunion ausgeteilt werden kann.

Auch dabei versammelt sich die Gemeinde um den Herrn. Die Gemeinsame Synode sagt dazu: „Auch wenn eine solche Versammlung nur die Form eines Wort- und Kommuniongottesdienstes hat, so wird sich In dieser Feier die Gemeinde doch ihrer Verbundenheit und Einheit mit den anderen Gemeinden des Herrn bewußt; sie gewinnt aus dem Hören des Wortes Gottes Weisung und Kraft für ihr Leben und ihr Glaubenszeugnis; sie begegnet Christus und empfängt ihn in seinem Wort und in den eucharistischen Gaben; sie verehrt Gott und wirkt mit am Heil der Menschen; sie wird im Gebet ihrer Abhängigkeit von Gott und seiner Treue inne; sie bekennt ihren Glauben und preist Gott" (Synodenbeschluß „Gottesdienst" 2.4.3).

So ist auch in einem solchen Gottesdienst der Herr gegenwärtig, und die Gemeinde feiert in Wahrheit Liturgie.

Daher richte ich an alle in den betreffenden Gemeinden die herzliche und dringende Bitte und Einladung, an den priesterlosen Gottesdiensten nicht weniger als an den Eucharistiefeiern teilzunehmen. Keiner möge den priesterlosen Gottesdienst gering werten und sich leichtfertig davon dispensieren. Unter den gegebenen Umständen ist mit der Teilnahme an einem solchen Gottesdienst der Sinn der Sonntagspflicht erfüllt.

Wichtig ist dabei, daß alle die veränderte Situation zu verstehen suchen und gemeinsam zum geistlichen Wohl der Gemeinde die notwendigen Wege gehen. Dann kann die Not, hervorgerufen durch die abnehmende Zahl von Priestern, auch zu einer Chance werden: Die Gemeinde kann sich mehr als bisher ihrer Mitverantwortung für den sonntäglichen Gottesdienst bewußt werden.

Die Priester bitte ich, ihre Gemeinden mit Geduld und Umsicht in Sinn und Bedeutung priesterloser Gottesdienste einzuführen, nach geeigneten Männern und Frauen Ausschau zu halten, die für den Dienst der Gottesdienstleitung in Frage kommen, und ihnen theologische wie geistliche Hilfen für die Ausübung ihres Dienstes zu geben.

Die Verantwortlichen in den Pfarrgemeinderäten bitte ich, sich gemeinsam mit dem zuständigen Seelsorger für den Gottesdienst der Gemeinde verantwortlich zu wissen und sowohl bei der Vorbereitung wie bei der Durchführung der Gottesdienste mit dem Seelsorger zusammenzuarbeiten.

Männer und Frauen, die bisher schon haupt- oder nebenamtlich Dienste in Kirche und Gemeinde ausüben oder auch andere geeignete Persönlichkeiten ermuntere ich, sich für den Dienst der Leitung solcher Gottesdienste zur Verfügung zu stellen, wenn der Seelsorger sie darum bittet. Da diese Gottesdienstleiter vom Vertrauen der Gemeinde getragen sein müssen, soll der verantwortliche Seelsorger den Rat des Pfarrgemeinderates einholen, ehe er dem Bischof eine entsprechende Bitte vorträgt.

Alle Gläubigen in den betreffenden Gemeinden bitte ich herzlich, die Männer und Frauen, die diesen Dienst der Gottesdienstleitung übernehmen, bereitwillig anzunehmen und Ihnen ihre Aufgabe zu erleichtern, für die sie nach entsprechender Einführung eine Beauftragung durch den Bischof erhalten. Jeder möge sich auf seine Weise dafür verantwortlich wissen, daß auch der nichteucharistische
Gottesdienst der Auferbauung der Gemeinde und der Vertiefung des Glaubens dient, ob er nun als Lektor, als Kommunionhelfer, als Organist, als Sänger im Kirchenchor, als Mesner oder auch ohne einen besonderen Dienst durch seine andächtige Mitfeier am Gottesdienst der Gemeinde beteiligt ist.

Bei allem Mühen um eine würdige Feier der priesterlosen Gottesdienste muß es weiterhin unsere gemeinsame Sorge sein, daß wieder mehr junge Männer sich für den priesterlichen Dienst in den Gemeinden entschließen. Die zukünftigen Priester kommen aus den Gemeinden und aus den Familien der Gemeinden, und jeder muß diese Sorge mittragen und nach seinen Möglichkeiten mithelfen, daß sie den Ruf Gottes zum priesterlichen Dienst hören und großmütig darauf antworten.