Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Menschen in der Abschiebungshaft

Der Diözesanrat setzt sich auf Initiative des Sachausschusses Migration für eine Verbesserung der Situation von Menschen in der Abschiebungshaft ein.
 
Abschiebungshaft ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit, der nach dem Grundgesetz nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig ist, die im Paragraph 62 Aufenthaltsgesetz geregelt sind. Dabei ist das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten, nach dem – besonders mit zunehmender Haftdauer – streng abzuwägen ist, ob die weitere Inhaftierung noch proportional zu dem Ziel der Vorbereitung der Abschiebung steht.
 
Obwohl es sich bei Abschiebungshaft lediglich um eine Verwaltungsmaßnahme zur Sicherstellung der Ausreise handelt, wird sie in Bayern – wie in den meisten anderen Bundesländern – in Justizvollzugsanstalten (JVA) vollzogen. Damit sind Abschiebungshäftlinge den Regelungen des Strafvollzugs unterworfen. Die deutschen Bischöfe stellen in ihrem Hirtenschreiben vom März 2006 Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen fest, dass dies besonders problematisch und angesichts des großen rechtlichen Unterschiedes zwischen Abschiebungs- und Strafhaft kaum begründbar ist.
 
Zwar konnte der Diözesanrat 2002 erreichen, dass Abschiebungshäftlinge in der JVA München-Stadelheim auf einer eigenen Etage untergebracht werden. Doch auch dort gelten für sie – abgesehen von etwas längeren Aufschlusszeiten – noch dieselben Bedingungen wie für Straf- und Untersuchungshäftlinge, was sich beispielsweise in Postkontrollen und einem stark eingeschränkten Besucher- und Telefonverkehr äußert.
 

Auf Initiative des Sachausschusses Migration unterstützt der Diözesanrat folgende Ziele:

  • Vollständige Trennung von Abschiebungs- und Strafhaft sowie der Erlass eigener gesetzlicher Regelungen zum Vollzug von Abschiebungshaft, wie dies in Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinlandpfalz und dem Saarland bereits der Fall ist.
  • Obligatorische Rechtshilfe ab drei Monaten Haftzeit. Hierzu muss man wissen, dass Abschiebungshäftlingen im Unterschied zu Untersuchungshäftlingen kein Pflichtanwalt zur Seite gestellt wird. Der Diözesanrat ist Mitunterzeichner des 2007 gegründeten Rechtshilfefonds für Abschiebungshäftlinge in Bayern.
Weitere Information zur Abschiebungshaft sowie zu den Themen Flucht und Migration finden Sie unter www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de