Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Migrantengruppen in Deutschland

Migration
In der Debatte um Zuwanderung wird meist nur der Begriff 'Migranten' bzw. 'Menschen mit Migrationshintergrund' verwendet. An der Realität in Deutschland geht das jedoch komplett vorbei. Hier können rechtlich und soziologisch eine ganze Reihe unterschiedlicher Gruppen unterschieden werden, für die synonym die Bezeichnung 'Migrant' steht.

Ausgehend vom Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes sind dies z. B.

1. Ausländer
1.1 zugewanderte Ausländer / Ausländer der 1. Generation
1.2 in Deutschland geborene Ausländer / Ausländer der 2. Generation


2. Deutsche mit Migrationshintergrund
2.1 zugewanderte Deutsche mit Migrationshintergrund
  • Spätaussiedler
  • eingebürgerte zugewanderte Ausländer
2.2 nicht zugewanderte Deutsche mit Migrationshintergrund
  • eingebürgerte, nicht zugewanderte Ausländer
  • Kinder zugewanderter Spätaussiedler
  • Kinder zugewanderter oder in Deutschland geborener eingebürgerter ausländischer Eltern
  • Kinder ausländischer Eltern, die bei der Geburt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben (ius soli)
  • Kinder mit einseitigem Migrationshintergrund, bei denen nur ein Elternteil Migrant ist
Ergänzend muss zudem nach verschiedenen Staatsangehörigkeiten und Geburtsland untergliedert werden. 

Gruppen im Asylverfahren

Auch im Rahmen des Asylverfahrens müssen mehrere Gruppen von Migranten deutlich unterschieden werden:
  1. Geflüchtete / Schutzsuchende: Menschen, die nach den Regelungen der Genfer Flüchlingskonvention Schutz in Deutschland suchen, aber noch keinen Asylantrag gestellt haben (z. B. weil nicht geklärt ist, ob sie dazu berechtigt sind)
  2. Asylbewerber: Menschen, die einen offiziellen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt haben
  3. Flüchtlinge: Menschen, deren Asylgesuch anerkannt wurde
  4. Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz: Menschen, die zwar nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention oder das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen, aber aus humanitären Gründen ein vorläufiges Aufenthaltsrecht erhalten (i. d. R. ein Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung)
  5. "Geduldete": Menschen, deren Asylgesucht nicht anerkannt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können (z. B. weil ihr Heimatland sie nicht mehr einreisen lässt, aus gesundheitlichen Gründen, ...). Wer acht Jahre in Deutschland gelebt hat und "sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse des Bundesrepublik Deutschland integriert hat", kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  6. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Familienangehörige nach Deutschland kommen. Sie können über einen Vormund einen Asylantrag stellen, werden aber unabhängig davon nicht abgeschoben, da sind in den Schutzbereich der UN-Kinderrechtskonvention fallen.