Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand
a) entscheidet in Angelegenheiten, die nicht der Vollversammlung vorbehalten oder zwischen den Sitzungen der Vollversammlungen zu regeln sind, und in allen Angelegenheiten, die ihm diese Satzung oder die Vollversammlung überträgt,

b) entwickelt Initiativen für die Arbeit der Vollversammlung,

c) entscheidet über alle eilbedürftigen Angelegenheiten, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Vollversammlung zurückgestellt werden können,

d) bereitet die Vollversammlung vor und schlägt die Tagesordnung vor,

e) wählt die Mitglieder des Pastoralrates aus den Mitgliedern des Diözesanrates sowie Vertreter*innen in diözesane Gremien, soweit dies in Satzungen und Ordnungen, die der Erzbischof in Kraft gesetzt hat, vorgesehen ist,

f) beantragt die erforderlichen Stellen im Stellenplan für hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Er beschließt im Einvernehmen mit der Diözesanleitung über die Bestellung und Entlassung des Diözesan-Geschäftsführers / der Diözesan-Geschäftsführerin

g) beantragt bei der Diözesanleitung die erforderlichen Mittel für den Sach- und Personalaufwand.