Geschieden - wieder heiraten - kirchlich heiraten?

Die Zahl der Ehescheidungen hat sich auf hohem Niveau stabilisiert. Daher können z. B. ca. 40 % aller Paare, die in München standesamtlich heiraten, ihre Ehe nicht mehr kirchlich schließen – trotz Mitgliedschaft in der katholischen Kirche.

Wenn nämlich einer der beteiligten Partner im kirchenrechtlichen Sinn noch gültig verheiratet ist, ist eine zweite kirchliche Trauung nicht möglich - für viele eine sehr schmerzliche Erfahrung.

Die Erzdiözese bietet für alle betroffenen Paare Kommunikationstrainings
und Partnerschaftskurse an, die zum Gelingen einer Beziehung beitragen können.

Annullierung einer Ehe - unter bestimmten Voraussetzungen

Für manche Paare gibt es eine Möglichkeit für eine Trauung vor dem Altar: nämlich dann, wenn die erste Ehe für nichtig erklärt werden kann.

Das Gespräch mit einem Experten schafft Gewissheit, ob dieser Weg für Sie möglich ist.

Wenden Sie sich deswegen bitte an:
Erzbischöfliches Konsistorium und Metropolitangericht
Tel. 089 2137-1225 bzw. -1226
E-Mail: konsistorium@eomuc.de




 
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