Pfarrverband Bergkirchen-Schwabhausen

Johann-Michael-Fischer-Str. 4, 85232 Bergkirchen, Telefon: 08131-36170, E-Mail: PV-Bergkirchen@ebmuc.de

Kirchenverwaltungen

Die Kirchenverwaltung
Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgeangelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Wenngleich die KV und der PGR ihren je eigenen Aufgabenbereich haben, ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird.

Zusammensetzung des Gremiums
Die KV besteht aus dem Pfarrer als ihrem Vorstand und - aus vier (bis zu 2000 Katholiken in der Pfarrei), sechs (bis zu 6000 Katholiken in der Pfarrei), acht (mehr als 6000 Katholiken in der Pfarrei) KV-Mitgliedern, die jeweils für sechs Jahre gewählt werden.

Aufgaben der Kirchenverwaltung
Gemeinsam mit der (Erz-)Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt unserer KV die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten.
Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Eigenmittel nicht ausreichen.
Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der KV, die stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der Haushaltsplan von dem Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen. Unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips" ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und Auszahlung fälliger Beträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die ordnungsmäßige Kassen- und Rechnungsführung. Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftragte aus der Mitte der KV benannt werden, die sich etwa um ein Pfarrheim, einen Kindergarten oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders kümmern.

 

Die neuen Kirchenverwaltungen sind seit Februar 2019 im Amt.
Ihre Amtsperiode läuft bis zum 31.12.2024.

Wahltag war der 18.11.2018

Stellvertretender Kirchenverwaltungs-Vorstand seit 01.01.2024:

Verwaltungsleiter Florian Preißer 

Die Kirchenverwaltungsmitglieder von Bergkirchen, Kreuzholzhausen und den Filialen finden Sie hier.

Die Kirchenverwaltungsmitglieder von Schwabhausen und den Filialen finden Sie hier.

Die Kirchenverwaltungsmitglieder von Oberroth finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 12.01.2024
BD/AW/KB