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PFARRVERBAND BOGENHAUSEN SÜD

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Die Feier der Trauung innerhalb einer Messe oder eines Wortgottesdienstes

DIE FEIER DER TRAUUNG zwischen zwei Katholiken wird in der Regel innerhalb einer Messe gefeiert werden, um so den Bund der Ehe und den Bund Christi aufscheinen zu lassen.

Die Feier der Trauung kann aber auch innerhalb eines Wortgottesdienstes (ohne Eucharistiefeier / Kommunion) stattfinden.

Die Feier der Trauung eines katholischen Christen mit einem konfessionsverschiedenen Partner anderer Kirchen (z. Bsp. mit einem evangelischen Christen/Christin) hat einen ähnlichen Ablauf; sie kann auch unter Beteiligung eines Pfarrers (Pfarrerin) der Konfession des nichtkatholischen Partners stattfinden; man nennt dies dann eine „Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung“. Dabei nimmt in einer katholischen Kirche der kath. Pfarrer/Diakon das Eheversprechen entgegen, nach erfolgter Dispens von der Formpflicht in einer evangelischen Kirche der/die evangelische Pfarrer/in.

DIE FEIER DER TRAUUNG mit einem nichtgetauften Partner, der (nicht) an Gott glaubt, kann ebenfalls in einer liturgischen Feier stattfinden; Ablauf der Feier erfolgt dann in einem Wortgottesdienst mit kirchlicher Trauung.

Falls ein Partner die Kirche zur kirchlichen Trauung nicht aufsuchen möchte, dann kann von der kanonischen Form der Eheschließung befreit werden. Die standesamtlich geschlossene Ehe wird dann als kirchlich gültig anerkannt.