Pfarrverband Mittersendling

St. Achaz und St. Thomas Morus

Kirchenverwaltung

Jede Pfarrei im Pfarrverband wählt ihre eigene Kirchenverwaltung.

Die Amtszeit der jetzigen Kirchenverwaltung begann am 1. Januar 2019 und dauert 6 Jahre bis zum 31. Dezember 2024.
Die letzte Kirchenverwaltungswahl war am 18. November 2018.
Die nächste Kirchenverwaltungswahl ist am 24. November 2024.

Wir danken allen, die sich zur Wahl der Kirchenverwaltung zur Verfügung gestellt haben bzw. stellen, und wünschen unserer Kirchenverwaltung für ihre Aufgaben Gottes Segen.

Informationen zur Kirchenverwaltung

Verwaltungsorgan der Kirchenstiftung und der Kirchengemeinde ist die Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
Für die Kassen- und Rechungsführung bestimmt die Kirchenverwaltung einen Kirchenpfleger.

Aufgaben der Kirchenverwaltung sind u. a:
  • Vertretung der Kirchenstiftung und der Kirchengemeinde nach außen
  • gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
  • Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Kirchengemeinde
  • Anerkennung der Jahresrechnung der Kirchengemeinde
  • Beschlussfassung in wichtigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
Wahlverfahren und Wahlberechtigung

Die Wahlperiode für die Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt 6 Jahre.

Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde gewählt.
  • Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört,
  • im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer
  • der römisch-katholischen Kirche angehört,
  • im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat,
  • kirchensteuerpflichtig ist
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.