PV-TEK

Pfarrverband Tegernsee-Egern-Kreuth
    Pfarrbüro Tegernsee, Tel.: 08022 4640, Fax.: 08022 93236
    Pfarrbüro Egern, Tel.: 08022 9276 0, Fax.: 08022 9276 26
    Email: pv-tegernsee-egern-kreuth@ebmuc.de

Gremien

In den Pfarreien unseres Pfarrverbandes gibt es dreierlei Gremien, in denen ehrenamtliche Pfarreimitglieder ihr Wissen und ihr Engagement einbringen:

Der Pfarrverbandsrat besteht aus Vertretern aller drei Pfarrgemeinden, die von den jeweiligen Pfarrgemeinderäten in dieses Gremium delegiert wurden. Die Anzahl der Mitglieder jeder Pfarrei im Pfarrverbandsrat richtet sich nach der Größe der Pfarrei. Der Pfarrverbandsrat berät über Angelegenheiten, die den ganzen Pfarrverband betreffen (z.B. Gottesdienstzeiten, gemeinsame Veranstaltungen, etc.). Die Delegierten der Pfarreien im Pfarrverbandsrat berichten über die Beratungspunkte des Pfarrverbandsrates jeweils in ihren Pfarrgemeinderäten und holen sich zu wichtigen Punkten auch die Meinung ihres Pfarrgemeinderates ein, bevor sie im Pfarrverbandsrat abstimmen.

Jede der drei Pfarrgemeinden im Pfarrverband hat einen Pfarrgemeinderat. Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das das Seelsorgeteam bei seiner Arbeit beraten soll. Er ist das Bindeglied zwischen den Pfarreiangehörigen und den hauptamtlichen Seelsorgern. Im Pfarrgemeinderat werden Probleme in der Pfarrei besprochen und Ideen zur Intensivierung des Gemeindelebens beraten. Der Pfarrgemeinderat organisiert Veranstaltungen wie das Pfarrfest oder Vortragsveranstaltungen. Pfarrgemeinderäte werden auf 4 Jahre gewählt. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden un einen Schriftführer, die zusammen mit dem Pfarrer den Vorstand des Pfarrgemeinderates bilden.

Die Kirchenverwaltung ist ein beschließendes Organ, in dem die finanziellen und eigentumsrechtlichen Belange der Pfarrei beraten werden. So stellt die Kirchenverwaltung jährlich einen Haushaltsplan auf und muss über Grundstücksangelegenheiten beschließen. Vorsitzender der Kirchenverwaltung, die auf 6 Jahre gewählt wird, ist der Pfarrer bwz. der von ihm bestellte Vertreter. Aus der Mitte der Kirchenverwaltung wird ein Kirchenpfleger gewählt, der zusammen mit dem Pfarrer in einem vorgegebenen Rahmen eigenständig Entscheidungen treffen kann. Im Pfarrverband gibt es neben den Kirchenverwaltungen für die drei Pfarrkirchen auch noch eine eigene Kirchenverwaltung für die Kreuther Filialkirche Glashütte.