Hinweise zur Dienstbefreiung Informationen zur Möglichkeit einer Arbeitsbefreiung für Exerzitien und Einkehrtage

Für Exerzitien oder Einkehrtage gibt es im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten  Arbeitsbefreiung bis zu drei Arbeitstagen im Kalenderjahr (§29 1a, d ABD). Dieser Anspruch gilt für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter/innen im gleichen Umfang. Alle Kosten wie Reisekosten, Übernachtung und Teilnahmegebühren trägt ausschließlich der/die Teilnehmer/in. Die Kosten in diesem Programm sind bereits durch den Arbeitgeber bezuschusst und daher sehr niedrig gehalten. Bezuschussungen, die dennoch gewährt werden, liegen in der Entscheidung der Kirchenstiftungen bzw. der Erzdiözese München und Freising als Träger der Regionalverbünde.

Eine Freistellung für Exerzitien und Einkehrtage ist auch für Angebote weiterer Veranstalter möglich. Als Kriterien für die Anerkennung sind dann folgende Punkte zu beachten: 

  • Der christliche Veranstalter muss deutlich werden. 
  • Die Ausschreibung sollte die Exerzitien, Besinnungs- oder Meditationstage klar benennen. 
  • Eine qualifizierte spirituelle Begleitung ist benannt.