Informationen zur Bewerbung

Bewerbungsunterlagen

Für die Bewerbung um einen Wohnheimplatz im SBH sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • vollständig und leserlich ausgefüllter Bewerbungsbogen mit aktuellem Lichtbild (Passfoto)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • persönliches Bewerbungsschreiben (s. unten oder Informationen zur Bewerbung)
  • 2 Empfehlungsschreiben (z.B. von Schule, Pfarrei, Verein etc.)
  • Immatrikulationsbescheinigung (soweit bereits vorhanden)
  • Kopie des Reisepasses/Identitätskarte (für ausländische Bewerberinnen)

Diese Unterlagen senden Sie bitte per Post an die Heimleitung des Sophie-Barat-Hauses.


Bitte beachten:
  • Es werden nur komplette und vollständig ausgefüllte Bewerbungen berücksichtigt.
  • Elektronisch eingesandte Bewerbungen werden nicht angenommen.
  • Die Rückgabe von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Diese werden im Falle der Ablehnung vernichtet.
  • Bewerbungsschluss
    • für Wintersemester: 30.06.
    • für Sommersemester: 15.01.

Bewerbungsschreiben

Um einen Eindruck von Ihnen zu gewinnen, möchten wir Sie bitten, sich in einem Bewerbungsschreiben selbst vorzustellen und uns Ihre Beweggründe für die Bewerbung zur Aufnahme in unser Wohnheim mitzuteilen.

In diesem Schreiben sollten Sie uns Informationen zu folgenden Themen zukommen lassen:
  • Warum bewerben Sie sich bei uns?
  • Was machen Sie gerne in Ihrer Freizeit?
  • Welche Hobbys haben Sie?
  • Spielen Sie ein oder mehrere Musikinstrumente?
  • Welche Fremdsprachen sprechen Sie?
  • Haben Sie Erfahrungen mit anderen Kulturen?
  • Haben Sie Erfahrungen mit anderen Religionen?

Das Zusammenleben im Sophie-Barat-Haus setzt voraus, das sich jede Mitbewohnerin in der Hausgemeinschaft engagiert. Teilen Sie uns in dem Bewerbungsschreiben bitte auch mit, wie sich im Wohnheim engagieren möchten.

Vorstellungsgespräch

Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen ist eine persönliche Vorstellung erwünscht. Ein Termin wird Ihnen von der Heimleitung vorgeschlagen. Dadurch haben wir die Möglichkeit Sie kennen zu lernen, und auch Sie können sich ein konkretes Bild von uns und unserem Wohnheim machen.

Nach dem Vorstellungsgespräch erfolgt so rasch wie möglich die Entscheidung, ob Ihnen ein Wohnheimplatz angeboten werden kann oder nicht.

Bei positivem Bescheid erhalten Sie von uns ein Zusageformular, in dem Sie die Annahme des Zimmers verbindlich bestätigen.

Zimmerannahme

Mit der Annahme des Zimmers erkennen Sie die Verbindlichkeit der Hausordnung an.

Nach der Annahme des Zimmers durch die Bewerberin kann eine Kündigung nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten erfolgen, d.h. die Miete für die ersten drei Monate muss auch dann entrichtet werden, wenn das Zimmer nicht bezogen wird.

Kaution

Nach erfolgter Wohnheimplatzzusage ist mit der Annahme des Zimmers eine Kaution (siehe Gebührentabelle) zu entrichten.

Erfolgt die Überweisung des fälligen Betrages nicht innerhalb einer festgesetzten Frist auf das angegebene Konto, wird das reservierte Zimmer anderweitig vergeben.

Die Kaution wird nicht verzinst (§ 550 b IV BGB). Nach ordnungsgemäßer Übergabe des Zimmers und aller überlassenen Schlüssel beim Auszug sowie der Begleichung aller offenen Forderungen wird die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurück überwiesen (frühestens 8 Wochen nach Ende der regulären Mietzeit).

Mietvertrag und Wohndauer

Bei Einzug wird ein Mietvertrag für zwei Studiensemester geschlossen, der auf Antrag um jeweils ein weiteres Semester verlängert werden kann.

Die Höchstwohndauer beträgt 6 Semester. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist in Härtefällen möglich.

Miete und Nebenkosten

Den Mietpreis inkl. aller Nebenkosten variiert nach der Größe des Zimmers und beinhaltet auch die Benutzung aller Gemeinschaftsräume.
Bei den Nebenkosten erfolgt keine individuelle verbrauchsabhängige Erfassung der Gebühren.

Die Miete inkl. aller Nebenkosten wird jeweils zum 5. eines Monats per SEPA Basis-Lastschrift eingezogen. Barzahlung oder Überweisung sind nicht möglich.

Die Abrechnung der Telefongebühren erfolgt zum Monatsende. Die fälligen Gebühren müssen unmittelbar nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto überwiesen werden.

Kündigung

Der Mietvertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist – das ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats – gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.