Herzlich willkommen auf der Homepage der Schwerbehindertenvertretung
der Erzdiözese München und Freising

 
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten in der Erzdiözese München und Freising. Die Schwerbehindertenvertretung berät auch diejenigen, die noch nicht als (schwer-)behindert gelten, jedoch gesundheitliche Einschränkungen haben.
 
Wir sind zuständig für die Beschäftigen der Erzdiözese München und Freising
-  im Erzbischöflichen Ordinariat
-  in den Erzbischöflichen Schulen
-  in den Diözesanen KiTas
-  in weiteren Einrichtungen
 
Bei Problemen rund um den Arbeitsplatz von Menschen mit Behinderung suchen wir gemeinsam mit Ihnen und dem Dienstgeber geeignete und tragfähige Lösungen.
Ihre gewählte Schwerbehindertenvertretung seit 25.11.2022:

Carola Bielmeier - Sibylle Flickinger - Martina Hell - Stefan Schulz

Ihre Ansprechpersonen finden Sie weiter unten.

Wir danken für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und freuen uns auf die nächsten Jahre mit Ihnen.

Wir setzen uns für die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein, denn:
Integration war ein erster Schritt, Inklusion ist jetzt!
Integration_Inklusion
Wir möchten Ihnen gerne helfend und beratend bei der Vertretung Ihrer Interessen zur Seite stehen.
Ihre Schwerbehindertenvertretung

Feierstunde EOM Inklusionsvereinbarung am 04.12.2023
All inclusive: Inklusion leben mit der Inklusionsvereinbarung des Erzbischöflichen Ordinariats

Im Rahmen einer Feierstunde mit Staatsministerin Ulrike Scharf und der ehemaligen Staatsministerin Christa Stewens haben der Generalvikar Christoph Klingan, die Schwerbehindertenvertretung der Erzdiözese und die Mitarbeitervertretung im Erzbischöflichen Ordinariat am 04.12.2023 die weiterentwickelte, gemeinsam erarbeitete Inklusionsvereinbarung für das EOM vorgestellt.
Zu der Feier im Foyer des Erzbischöflichen Ordinariats kamen rund 70 Mitarbeitende. Weitere 30 Kolleg:innen, die aufgrund der Verkehrs- und Witterungslage im Homeoffice geblieben waren, konnten kurzfristig noch per Live-Streaming zugeschaltet werden. Hier finden Sie den gesamten Bericht sowie weitere Bilder der Veranstaltung.

Inklusionsvereinbarung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Erzbischöflichen Ordinariat München vom 01.10.2003 in der Fassung vom 15.11.2023.

Hubbe Cartoon Schwerbehinderte
Cartoon: Phil Hubbe
Versammlung
Einmal im Jahr findet unsere Schwerbehindertenversammlung für alle schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Mitarbeiter:innen statt.
Bitte merken Sie sich bereits jetzt den für Sie relevanten Termin für 2024 vor:
 
Donnerstag, 14.03.2024, nachmittags -
Schulen, pädagogisches Personal und RL i. K.

Donnerstag, 18.04.2024, vormittags -
EOM und weitere Beschäftigte                       



Teamfoto Foto Schwerbehindertenvertretung Hueck
Unser langjähriger Kollege in der Schwerbehindertenvertretung, Herr Gerhardt Hueck, befindet sich seit 1. Januar 2024 im Ruhestand.
Mit großer Erfahrung und Kompetenz als Fachmann für die bauliche Barrierefreiheit hat er viele Projekte und Gebäude der Erzdiözese München und Freising hinsichtlich der Planung und Umsetzbarkeit von Barrierefreiheit begleitet. Die dafür Verantwortlichen erhielten eine von Sachverstand und realistischer Einschätzung geprägte Beratung.
Für die über 20 Jahre geleistete Arbeit als stellvertretende Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung sind wir sehr dankbar.
Herr Stefan Schulz rückte nahtlos als stellvertretende Vertrauensperson mit anderen Aufgabenschwerpunkten nach.

 

Definition "Behinderung"
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (SGB IX, §2, Abs. 1).
 
Definition "Schwerbehinderung"
Ist der Grad der Behinderung 50 oder mehr, dann sagt man, die Person ist schwerbehindert. Schwerbehinderte Menschen bekommen einen Schwerbehindertenausweis. Erst dann haben Sie u. a. Anspruch auf Zusatzurlaub. Die Feststellung einer Schwerbehinderung erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Amt für Versorgung (ZBFS).
 
Definition „Gleichstellung“
Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, bei denen "nur" ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde.
Die gleichgestellten behinderten Menschen haben den besonderen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen und auch eine besondere Fürsorgepflicht seitens der Vorgesetzten, aber keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.
Dern Antrag auf Gleichstellung können Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur beantragen.

Aufgabenschwerpunkte:
Wir...
... beraten bei Einzelanfragen
... beteiligen uns bei Stellenbesetzungsverfahren
... unterstützen Sie am Arbeitsplatz
... helfen bei Anträgen im Umfeld von Behinderung und Gleichstellung
... begleiten Sie bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz nach Krankheit oder Rehabilitation
... begegnen Ihnen unmittelbar im Rahmen der jährlichen Schwerbehindertenversammlung für alle schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Mitarbeiter:innen
... beraten Sie zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, z. B. Ausstattung des Arbeitsplatzes
... arbeiten vertrauensvoll zusammen mit internen und externen Partnern
... setzen die Inklusionsvereinbarungen um
... setzen uns für die Beachtung der Vorschriften zur Barrierefreiheit ein
... informieren über einschlägige Gesetze und Verordnungen
... unterstützen in Fragen des Arbeitsschutzes, der Gesundheitsförderung und Prävention in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitervertretungen, dem betriebsärztlichen Dienst, der Fachstelle für Arbeitssicherheit und dem Inklusionsamt
... informieren Sie über externe Hilfsangebote (z. B. Inklusionsamt, Integrationsdienst, Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung)
... organisieren einmal jährlich die Schwerbehindertenversammlung für alle schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Mitarbeiter:innen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
... mehr Informationen

Schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder Ihr persönliches Anliegen besprechen möchten:
sbv@eomuc.de oder rufen Sie uns an: Tel.: 089 2137-1757

sbv_logo
So erreichen Sie uns:
Erzbischöfliches Ordinariat
Schwerbehindertenvertretung
Kapellenstr. 4
80333 München

Telefon: 089 2137-1757
E-Mail: sbv@eomuc.de
Vertrauensperson:
 
Teamfoto Foto Schwerbehindertenvertretung Bielmeier
Carola Bielmeier, Religionslehrerin i. K.
E-Mail: CBielmeier@eomuc.de
 
Stellvertretende Vertrauenspersonen:
 
Teamfoto Foto Schwerbehindertenvertretung Hell
Martina Hell, IT-Fachadministratorin
E-Mail: MHell@eomuc.de
 
 
Sibylle Flickinger
Sibylle Flickinger, Realschullehrerin
zuständig für den Bereich der Erzbischöflichen Schulen
E-Mail: SFlickinger@eomuc.de
Stefan Schulz
Stefan Schulz, Amtsblattredaktion
E-Mail: SSchulz@eomuc.de
 
Sekretariat:
 
Teamfoto Foto Schwerbehindertenvertretung Hardy
Bettina Hardy
E-Mail: BHardy@eomuc.de / sbv@eomuc.de
 
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Wir sichern Ihnen Vertraulichkeit zu.
Wir beraten Menschen mit und ohne Behinderung.
 

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"Ziel ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben."
Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention

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