Hl. Emmeram

Bischof von Regensburg, Glaubensbote in Bayern, Märtyrer - 22. September

Gemeinsam mit Rupert von Salzburg und Korbinian von Freising zählt Emmeram zu den großen Missions- und Wanderbischöfen des 7. und frühen 8. Jahrhunderts im frühmittelalterlichen Bayern. Die berühmte Beschreibung Bayerns in der Vita Emmerams durch Arbeo führt dem Leser ein bereits weitgehend christianisiertes Land vor Augen. Die erste, vom Kloster Luxeuil ausgehende Missionierungswelle im frühen 7. Jahrhundert scheint die weltliche Führungsschicht weitgehend erfasst zu haben. Mit dem Auftreten Emmerams beginnt der zweite Abschnitt der Christianisierung Bayerns, der durch Bemühungen um die Stärkung des neuen Glaubens gekennzeichnet ist und mit der Bistumsorganisation durch Bonifatius 739 seinen Abschluss fand.

Gefördert wurde diese Entwicklung durch die Agilolfinger, die seit ihrer ersten Nennung im sechsten Jahrhundert als christlich anzusprechende bayerische Herzogsfamilie. Gleichzeitig beginnt das Land selbst zu sprechen; erste schriftliche Zeugnisse entstanden in Bayern, den Anfang bildete dabei um 770 die Lebensbeschreibung Emmerams durch seinen Hagiographen Arbeo.

In der Hälfte des 7. Jahrhunderts - nähere Aussagen sind aufgrund der vagen Angaben Arbeos kaum möglich - begab sich Emmeram, zuvor Bischof von Poitiers in Aquitanien (Südfrankreich) auf Missionsreise zu den noch heidnischen Awaren, konnte bei einem Aufenthalt am bayerischen Herzogshof in Regensburg jedoch von Herzog Theodo von der Weiterreise mit dem Hinweis auf die unsicheren, kriegerischen Zustände im Osten abgehalten werden. Auf Einladung Theodos verwarf Emmeram daraufhin seine ursprünglichen Pläne und widmete sich der Stärkung des Christentums in Regensburg und im weiteren Umland; Näheres über das missionarische Wirken Emmerams nennt Arbeo allerdings nicht.

Etwa drei Jahre nach seiner Ankunft in Regensburg vertraute sich Uta, die Tochter des Herzogs, Emmeram an; ihre heimliche Liaison mit dem Sohn eines herzoglichen Richters war nicht ohne Folgen geblieben und nun fürchteten beide den Zorn Theodos ob der ungewollten Schwangerschaft. Emmeram riet, ihn selbst als Vater des ungeborenen Kindes anzugeben, um die zwei Liebenden vor der Strafe des Herzogs zu schützen. Er selbst wollte eine Reise nach Rom antreten, sich vor dem Papst für den vermeintlichen Fehltritt verantworten und nach seiner Rückkehr auch vor dem Herzog den wahren Sachverhalt aufklären. Bereits kurz nach seiner Abreise eröffnete Uta ihrem Vater die mit Emmeram vereinbarte Geschichte; um die Ehre seiner Schwester zu retten, setzte daraufhin der Herzogssohn Lantpert dem in seinen Augen flüchtenden Emmeram nach. Beim heutigen Kleinhelfendorf südöstlich von München stellte er den Bischof, ließ ihn auf eine Leiter binden und martern. Die Begleiter Emmerams versuchten zwar mit dem Schwerverletzten noch die herzogliche »villa publica« Aschheim zu erreichen, wenige Kilometer vor dem Ort jedoch erlag Emmeram seinen Verletzungen. Zunächst wurde er in der Aschheimer Kirche beigesetzt, ein vierzigtägiger Regen wurde der Legende nach allerdings als Wunsch Emmerams gedeutet, an seinem Wirkungsort bestattet zu werden. Theodo, der inzwischen die Wahrheit erfahren hatte, ließ den Leichnam nach Regensburg überführen und im Kloster St. Georg, dem späteren Kloster St. Emmeram, zur letzten Ruhe betten.

Die freiwillige Übernahme fremder Schuld durch Emmeram als zentrale Aussage der Vita stellt den Heiligen als Blutzeugen seines Glaubens in unmittelbare Nachfolge Christi. Die Frage nach dem Motiv blieb dadurch aber bis heute weitgehend ungeklärt. Wiederholt wurde hinter dem Martertod Emmerams ein politischer Mord gesehen. Die eindeutig fränkische Tendenz der bayerischen Christianisierung könnte dem Franken Emmeram in Zeiten zunehmender bayerischer Eigenständigkeit zum Verhängnis geworden sein. Die Bluttat würde demnach in der Angst des bayerischen Herzogtums vor fränkischer Vorherrschaft begründet liegen. Die vorläufige Bestattung Emmerams im herzoglichen Aschheim, die wenig später von Theodo angeordnete Translation nach Regensburg und die von Arbeo geschilderte Verbannung Lantperts lassen den Mord allerdings eher als Tat einer antifränkischen Hofpartei um den Herzogssohn erscheinen. Auch die außerordentlich hohe Strafe auf Bischofsmord, die im bayerischen Gesetzbuch, der »Lex Baiuvariorum«, verankert war, ist in diesem Zusammenhang auch als »Lex Haimrammi« interpretiert worden.

In jüngerer Zeit konnte die Wissenschaft die lange angezweifelte historische Authentizität Emmerams weitgehend bestätigen: eine anthropologische Analyse der in St. Emmeram verehrten Gebeine wies Spuren schwerer Misshandlungen nach und in Aschheim deuteten Archäologen einen leeren Grabschacht in der vermutlich ersten Kirche am Ort als vorübergehende Grablege des Heiligen.

Michael Volpert


Gebet
Allmächtiger und barmherziger Gott,
wie unser Herr Jesus Christus
hat der heilige Bischof Emmeram
fremde Schuld auf sich genommen
und mit deiner Hilfe hat er die Qualen
des Martyriums ausgehalten.
Wir bitten dich:
Lass auch uns unseren Mitmenschen
nicht gleichgültig gegenüberstehen
und hilf uns gegen alle Angriffe
mit deinem mächtigen Schutz.
Durch unseren Herrn Jesus Christus,
deinen Sohn.


Brauchtum und Verehrung

Den Mittelpunkt der Verehrung bilden bis heute das Kloster St. Emmeram und der Marterort Kleinhelfendorf, der sich zu einem regional bedeutenden Wallfahrtsort entwickelt hatte. Im 9. Jahrhundert als ostfränkischer Stammesheiliger verehrt, erlebte der Emmeramskult während der Barockzeit nochmals eine kurzzeitige Blüte.


Darstellung, Attribute, Patronate

Die ältesten Darstellungen aus dem Regensburger Raum zeigen Emmeram, bis heute Patron des Bistums Regensburg, in pontifikaler Messkleidung. Erst seit dem 15. Jahrhundert wurde die Darstellung als Bischof im Ornat, mit Bischofsstab und Mitra üblich, der als individuelles Attribut eine Leiter als Hinweis auf sein Martyrium mit sich führt.


Literatur

* Karl Babl, Emmeram von Regensburg. Legende und Kult
(Thurn und Taxis-Studien, 8), Kallmünz 1973
* Lebensbilder aus der Geschichte des Bistums Regensburg I, 25-37