Geschützter Bereich

Hier finden Sie unter anderem Formulare der Vergabestelle Bau zum herunterladen.

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Allgemeine Informationen

Neue VOB/A 2016 ist in Kraft getreten.

Die neue VOB/A 2016 ist in Kraft getreten. Diese geht einher mit einer Vielzahl von Veränderungen.
 

Wichtige Information (16.02.2018)!

Infolge des Inkrafttretens des Bauvertragsgesetz bitten wir um dringende Beachtung:
Im Download Bereich der Abt. 7.2.2 VST Bau sind die geänderten Formblätter des Vergabehandbuchs Bund für Bauleistungen (VHB Bund) hinterlegt (Bereich 02). Wegen des Inkrafttretens des Bauvertragsgesetz (§§ 650a – 650 h BGB) zum 01.01.2018 sind die neuen Formulare zwingend für bezuschusste Maßnahmen (VOB/A, GWB, usw.) zu verwenden.
Für das GVV können die Formulare aus dem Bereich 01 verwendet werden. Falls Sie weitere Formulare für das GVV benötigen, dürfen nur die VHB Bund  Formulare aus dem Bereich 02 verwendet werden.
Das Anordnungsrecht der VOB/B bleibt nur wirksam, sofern die VOB/B in ihrer Gesamtheit vereinbart wird. Unterfällt die VOB/B aufgrund einer Abweichung vom Gesamtregelwerk der Klausel-Kontrolle im Einzelfall, wird das VOB/B-Anforderungsrecht für sich betrachtet unwirksam sein!
Aufgrund der Rechtfolgen aus dem neuen Bauvertragsrecht ist verstärkt auf VOB/B-konforme Ausschreibungen zu achten. Daher ist bei der Aufnahme zusätzlicher Klauseln und Regelungen im Leistungsverzeichnis restriktiv und höchst sorgfältig vorzugehen!
Änderungen der EU-Schwellenwerte ab 01.01.2018: