Pfarrverband Bergkirchen-Schwabhausen

Johann-Michael-Fischer-Str. 4, 85232 Bergkirchen, Telefon: 08131-36170, E-Mail: PV-Bergkirchen@ebmuc.de

Pfarrgemeinderäte

Der Pfarrgemeinderat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) entworfen hat. Die Kirche ist demnach nicht in Klerus und Laien geteilt, sondern vielmehr eine Gemeinschaft. Ihr gehören alle an, die getauft und gefirmt sind. Der Reichtum der Kirche sind ihre Menschen mit ihren unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten. Daher bietet der Pfarrgemeinderat eine wichtige Möglichkeit der Übernahme von Verantwortung in der Kirche. Seine Mitglieder haben das Mandat der gesamten Gemeinde…
 
  • im Namen der Mitglieder der Pfarrei in der Öffentlichkeit aufzutreten und in Kirche, Gesellschaft und Politik Position zu beziehen,
     
  • bei der Gestaltung des Gemeindelebens und bei der Lösung von Problemen, die die Gemeinde betreffen, mitzuwirken und zu beschließen,
     
  • den Pfarrer bei pastoralen Fragen zu beraten und zu unterstützen.
     
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich; die Einladungen werden jeweils 1 Woche vor der Sitzung veröffentlicht.

Sollten Sie Fragen und/oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an eines der Mitglieder des Pfarrgemeinderates.
 
Die Pfarrgemeinderäte von Bergkirchen finden Sie hier
 
Die Pfarrgemeinderäte von Schwabhausen finden Sie hier.

Die Pfarrgemeinderäte von Oberroth finden Sie hier.
 
(19.04.2016-KB)