Stiftsland Berchtesgaden (ehem. Pfarrverband Bischofswiesen)

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Weihe

„Seid nicht Beherrscher euer Gemeinden, sondern Vorbilder für die Herde!“ (1Pe 5,3)
Weihe Zach
Die Kirche braucht Menschen, die sich von der Botschaft Gottes so treffen lassen, dass sie ihr Leben ganz in den Dienst dieses Auftrages stellen. Weil es sich hier, wie bei Sakrament der Ehe, um eine Lebensentscheidung handelt, beauftragt der Bischof Männer durch das Sakrament der Weihe („Ordo“) zu diesem besonderen Dienst.
 
Der „Ordo“ ist in drei Stufen gegliedert:
 
1. Diakonenweihe
Diakone sind seit Beginn der Kirche in besonderer Weise zum „Dienst an den Tischen“ (verg. Apg 6,1 - 7), d.h. für die sozialen Aufgaben bestellt.
Heute wirken sie in der Seelsorge, im Dienst der Verkündigung (u. a. Wortgottesdienste) und bei den Sakramenten (Taufe, Trauung) mit.
Es gibt den Diakonat als erste Weihe für die Priesteramtskandidaten und den „ständigen Diakonat“. Dazu können auch verheiratete Männer bestellt werden.
 
2. Priesterweihe
Zum Priester werden Männer geweiht, um der Eucharistie vorzustehen, das Sakrament der Versöhnung zu spenden und Kranke zu salben. Ebenso kommt ihnen das Recht zu, Kinder zu taufen und bei der Trauung zu assistieren.
In der Regel leitet heute ein Priester eine Pfarrei oder einen Pfarrverband. So wird das Priesteramt immer mehr auch mit Leitungsaufgaben verbunden.
 
3. Bischofsweihe
Die Bischöfe stehen in ihrem Selbstverständnis in der Tradition der Apostel. In besonderer Weise ist ihnen das Leitungsamt einer Diözese oder die Mitwirkung an ihm übertragen.
Es gibt Weih- oder Titularbischöfe, die einem Ortsbischof unterstellt sind. In unserer Diözese ist ihnen jeweils eine Region (Nord, Süd, München) anvertraut. Der Diözesanbischof ist hingegen oberster Herr eines Bistums und nur dem Papst zu Gehorsam verpflichtet.
 
Für weitere Informationen, vor allem für Interessierte von geistlichen Berufen, sei auf die Homepage unserer Erzdiözese verwiesen.