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PFARRVERBAND BOGENHAUSEN SÜD

St. Johann von Capistran   St. Klara    St. Rita

Segensfeiern zu verschiedenen Anlässen und im Kirchenjahr

Segensfeiern werden für alle möglichen Situationen und Anlässe gewünscht: auch ökumenisch.

Begleitende Zeichen sind dabei Handauflegung, das Kreuzzeichen oder die Besprengung mit Weihwasser.

Segnen bedeutet: „Etwas zum Guten bestimmen“: Im Segen ist die Rede vom Wirken Gottes, und dem entspricht der dankende Lobpreis Gottes durch den Menschen. „An Gottes Segen ist alles gelegen“.

Die Anlässe für Segnungen können vielfältig sein: Menschen in besonderen Situationen, bei Jubiläen, bei der Indienstnahme von Einrichtungen oder Bauten („Einweihung“) oder Fahrzeugen oder Geräten. Letztlich geht es dabei immer um den Menschen.

Etwas in Vergessenheit geraten ist die Segnung einer neuen Wohnung oder bei der Inbesitznahme eines Hauses („Haussegnung“). An Dreikönig bringen die Sternsinger den Segen Gottes in Haus und Wohnung. Zur Einschulung werden die Kinder gesegnet.

Segnungen: Adventskranz, Kindersegnung, Weinsegnung („Ich trinke mit dem St. Johanniswein die Liebe Jesu Christi ein“), Blasiussegen, Speisensegnung an Ostern, Wettersegen, Kräutersegnung am Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel (15. August), Gräbersegnung, Kindersegnung am Martinsfest, Reisensegen, Kreuzsegnung, Segnung religiöser Zeichen, Tischsegen.