Pfarrverband Feldkirchen-Höhenrain-Laus

Münchener Str. 1, 83620 Feldkirchen-Westerham, Telefon: 08063-243, E-Mail: feldkirchen.hoehenrain.laus@ebmuc.de
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Pfarrgemeinderatswahl 2018

Pfarrverband Feldkirchen-Höhenrain-Laus

Logo PGR-Wahl 2018 mit Datum
Am Sonntag, den 25. Februar 2018 wird in den Pfarreien unseres Pfarrverbandes für die kommenden 4 Jahre ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt.

Dem Pfarrgemeinderat kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. Er berät und unterstützt den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter in den verschiedenen Bereichen der Pfarrei, z. B. bei der Seniorenarbeit, Familienarbeit, Jugendarbeit, Gottesdienstgestaltung oder dem geselligen Leben in der Pfarrei.

Die Wahl der Pfarrgemeinderäte findet in den drei Pfarreien Feldkirchen, Höhenrain und Laus am 25. Februar 2018 als allgemeine Briefwahl statt.

Alle wahlberechtigten Katholiken unserer Pfarrgemeinden, die am 25. Februar 2018 mindestens 14 Jahre alt sind, müssten inzwischen die Wahlunterlagen zugestellt bekommen haben.

Wenn dies nicht der Fall ist oder bei den Unterlagen etwas fehlt, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro Münchener Straße 1, Telefon 08063 / 243.  Sie bekommen dann die Wahlunterlagen ausgehändigt oder zugesandt. In den zugestellten Wahlunterlagen muss Folgendes enthalten sein: ein Wahlschein, ein Stimmzettel sowie ein grauer und ein roter Umschlag. Auch wenn die Unterlagen unvollständig sind, bitte im Pfarrbüro die fehlenden Teile anfordern.

Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl und werfen Sie die ausgefüllten Wahlunterlagen in den Wahlbriefkasten ihrer Pfarrei oder geben Sie diese am Wahltag im Wahlbüro ihrer Pfarrei ab.

Das Wahllokal für die Pfarrei St. Laurentius, Feldkirchen-Westerham in der Werktagskirche ist geöffnet am Samstag den 24. Februar  2018 von 18:30 h bis 20:00 h und am Sonntag den 25. Februar 2018 von 09:00 h bis 12:00 h. Die Wahlunterlagen können in den Briefkasten des Pfarrbüros Feldkirchen in der Münchener Straße 1 bis Sonntag, 25. Februar 2018, 12:00 Uhr eingeworfen werden. Jeder Wähler hat 10 Stimmen.

Das Wahllokal für die Pfarrei St. Michael, Großhöhenrain im Gemeindehaus Großhöhenrain ist geöffnet am Sonntag den 25. Februar 2018 von 11:00 h bis 13:00 h. Die Wahlunterlagen können in den Briefkasten des Pfarrbüros Großhöhenrain in der Kirchdorfer Straße 1 bis Sonntag, 25. Februar 2018, 13:00 Uhr eingeworfen werden. Jeder Wähler hat 6 Stimmen.

Das Wahllokal für die Kuratie St. Vitus, Laus im Pfarrheim Unterlaus ist geöffnet am Sonntag den 25. Februar 2018 von 9:00 h bis 11:00 h. Die Wahlunterlagen können in den Briefkasten de Kirche St. Vitus, Unterlaus 12 bis Sonntag, 25. Februar 2018, 10:00 Uhr eingeworfen werden. Jeder Wähler hat 8 Stimmen.

Auch dort können Wahlbriefe abgegeben werden. Bei verlorenen, nicht zugestellten oder unvollständigen Briefwahlunterlagen werden auch dort Wahlunterlagen für eine persönliche Stimmabgabe ausgehändigt.

Das Ergebnis der Wahl wird im Anschluss an die Auszählung am Eingang des Wahlbüros und hier auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre.

Wahlbestimmungen:
1. Jede/r Wähler/in der Pfarrei Feldkirchen-Westerham hat 10 Stimmen; es dürfen also maximal 10 Namen angekreuzt werden. Jede/r Wähler/in der Pfarrei Höhenrain hat 6 Stimmen; es dürfen also maximal 6 Namen angekreuzt werden. Jede/r Wähler/in der Kuratie Laus hat 8 Stimmen; es dürfen also maximal 8 Namen angekreuzt werden.
2. Jede/r Kandidat/in kann nur eine Stimme erhalten.
3. Ungültig sind (gemäß § 13 Abs. 1 der Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat):
-  Stimmzettel, auf denen mehr als die erlaubte Anzahl Namen angekreuzt werden (also wenn mehr Namen angekreuzt werden als Kandidaten/innen zu wählen sind).
-  Stimmzettel, die unzulässig gekennzeichnet sind.
Die Kandidatenlisten der einzelnen Pfarreien finden Sie auf den Unterseiten links.