Pfarrverband Fürstenfeld

Kirchstraße 4, 82256 Fürstenfeldbruck
Telefon 08141/5016-0, e-mail

"Vor Gottes Angesicht nehme ich dich an ..."

  • Nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf und stimmen Sie Ihren gewünschten Hochzeitstermin mit uns ab.

  • Sollten Sie schon einmal in irgendeiner Form eine Ehe geschlossen haben (und sei es auch nur vor dem Standesamt), muss geprüft werden, ob eine katholische Trauung möglich ist. Bitte klären Sie dies mit uns in einem Gespräch bevor Sie konkrete Hochzeitsvorbereitungen treffen!

  • Wenn Sie außerhalb des Pfarrverbandes Fürstenfeld wohnen und gerne in einer unserer Kirchen heiraten wollen, sind Sie herzlich willkommen. Fragen Sie bitte frühzeitig im zuständigen Pfarrbüro nach, ob die gewünschte Kirche an Ihrem Wunschtermin zur Verfügung steht.

  • Für Trauungen in der Klosterkirche Fürstenfeld gelten besondere Regelungen, auch diese erfahren Sie im Pfarrbüro St. Magdalena.

Vorbereitung für die Hochzeit

Nicht nur das Fest organisieren, sondern sich innerlich vorbereiten - es lohnt sich!

Hier finden Sie alles, was Sie dazu brauchen - von einer App bis zu vielen verschiedenen Kursen.


Informationen zur Kirchenmusik bei Trauungen

Bei Trauungen in St. Bernhard:
Falls Sie die musikalische Gestaltung Ihrer Trauung durch den angestellten Kirchenmusiker Simon Probst wünschen, melden Sie sich bitte so bald als möglich bei ihm.
Eine Gestaltung mit Liedern aus dem Gotteslob und Orgelmusik aus dem Repertoire des Kirchenmusikers ist in den Gebühren inbegriffen. Falls Sie weitere bzw. andere Musikwünsche haben, ist mit dem Kirchenmusiker zu klären, ob diese machbar und auf der Orgel sinnvoll darstellbar sind. Der Mehraufwand geht dann zu Ihren Lasten und ist im Voraus zu bezahlen. Instrumental- und Vokalsolisten werden in der Regel vom Kirchenmusiker organisiert und beauftragt, auch diese sind im Voraus zu bezahlen. Falls Sie Gemeindegesänge wünschen, die nicht aus dem Gotteslob stammen, müssen Sie diese in einem selbst produzierten Liedblatt der gemeinde zur Verfügung stellen.
 
Das Bespielen der Orgel in der Pfarrkirche ist nur nach vorheriger Absprache mit dem hauptamtlich angestellten Kirchenmusiker möglich. Es besteht kein Recht zur eigenen Benutzung der Orgel. Die Entscheidung steht allein Herrn Probst zu als Beauftragtem der Pfarrei zu.