Pfarrverband Im Würmtal

Bräuhausstr. 5, 82152 Planegg, Telefon: 089-895688-0, E-Mail: st-elisabeth.planegg@ebmuc.de
Test gemeinsames Logo

P f a r r g e m e i n d e r a t

Wahlperiode 2022 - 2026


St. Elisabeth Planegg

Vorstand
Christine Hallinger, Vorsitzende
Barbara Müller-Englmann, Stellvertreterin
Brigitte Exner, Schriftführerin
Johannes von Bonhorst, Pfarrer

Gewählte und berufene Mitglieder
Lorenz Danner
Andrea Guggenmos
Dr. Stefan Heindl
Hildegard Prießnitz
Dr. Ute Richter
Alexandra Schuhbauer
Dr. Friederike Tschochner
Ursula Verhoeven

Vertreter im Pfarrverbandsrat
Brigitte Exner
Christine Hallinger
Hildegard Prießnitz

Vertreter im Dekanatsrat
Barbara Müller-Englmann
Alexandra Schuhbauer


St. Vitus Stockdorf

Vorstand
Elisabeth Berger-Pöschl, Vorsitzende
Manfred Deckert, Stellvertreter und Schriftführer
Dr. Guy-Angelo Kangosa, Pfarrvikar

Gewählte und berufene Mitglieder
Uwe Erling 
Gabriele Sauer
Eleonora Viebig
Katharina Vilgertshofer
Eva Wosnitzka

Vertreter im Pfarrverbandsrat
Elisabeth Berger-Pöschl
Manfred Deckert
Uwe Erling

Vertreter im Dekanatsrat
Elisabeth Berger-Pöschl
Eva Wosnitzka

P f a r r v e r b a n d s r a t

Wahlperiode 2022 - 2026

Der Pfarrverbandsrat setzt sich aus Vertretern der beiden Pfarrgemeinderäte zusammen.

Elisabeth Berger-Pöschl (St. Vitus) Vorsitzende
Christine Hallinger (St. Elisabeth) stellv. Vorsitzende
Brigitte Exner (St. Elisabeth) Schriftführerin
Johannes von Bonhorst, Pfarrer
Dr. Guy-Angelo Kangosa, Pfarrvikar (St. Vitus)
Manfred Deckert (St.Vitus)
Uwe Erling(St. Vitus)
Hildegard Prießnitz (St. Elisabeth)

Aufgaben und Struktur

DER PFARRGEMEINDERAT
Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt. 

Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR eigenverantwortlich, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. Zu den vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Der PGR beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) entworfen hat. Die Gemeinde wird demnach von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und wertvoll.

Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Logo Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising