St. Otto & St. Albertus Magnus

Ehemaliger Pfarrverband Ottobrunn

jetzt Pfarrverband Vier Brunnen - Ottobrunn

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei. Damit obliegen ihr folgende Aufgaben:
  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
    Hierzu gehören alle Gebäude des Pfarrzentrums (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus mit Wohnungen und Diensträumen, Jugendräume, Kindergarten) einschließlich Inventar
  • Aufstellung und Beschluss über den jährlichen Haushaltsplan, Fertigung der Jahresabschlüsse
  • Pflege sowie Unterhalt aller zum Pfarrzentrum gehörenden Einrichtungen, der Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Kirchenraumes
  • Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen
  • Aufwand für die Gottesdienstgestaltung (Zuschüsse für den Chor u.ä.) und die pfarreiliche Seelsorge (z.B. Jugend, Erwachsenenbildung)
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Entscheidung über Personalangelegenheiten der Angestellten der Kirchenstiftung (z. B. Organisten, Mesner, Hausmeister u.ä.), Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen

Rechtliche Grundlagen