St. Otto & St. Albertus Magnus

Ehemaliger Pfarrverband Ottobrunn

jetzt Pfarrverband Vier Brunnen - Ottobrunn

Aufgaben des Pfarrgemeinderats

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das "Leitungs- und Beratungsgremium" der Pfarrei. Durch eine demokratische Wahl überträgt die Pfarrgemeinde den Mitgliedern des Pfarrgemeinderats das Mandat, Verantwortung für das Ganze der Pfarrei, und in Zusammenarbeit der PGR von St. Otto und St. Albertus Magnus für das Ganze des Pfarrverbands Ottobrunn zu übernehmen.


Profil und Selbstverständnis

Im "pluralen Feld" des Glaubenszeugnisses und ehrenamtlichen Engagements in einer Pfarrei ist der Pfarrgemeinderat das Gremium, in dem zum einen die vielfältigen Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie zusammenlaufen und vernetzt werden und zum anderen nach den Herausforderungen und Aufgaben in Gesellschaft und Politik gefragt wird. Um es in den Worten des II. Vatikanischen Konzils zu sagen: Der Pfarrgemeinderat ist das anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats. Im Pfarrgemeinderat ist der Gedanke vom gemeinsamen Priestertum institutionalisiert. Das heißt: Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats machen die Mitverantwortung aller Gläubigen zum Aufbau einer lebendigen Pfarrei sichtbar. Sie haben ein Mandat der gesamten Gemeinde; sie sind nicht Vertreter einzelner Interessensgruppen, sondern tragen gemeinsam mit den hauptamtlich seelsorglich tätigen Personen (Pfarrer, Gemeindereferentin und Seelsorgehelferin) in der Vielfalt des Zeugnisses Verantwortung für die Einheit der Sendung der Kirche Jesu.

Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben eines Pfarrgemeinderates lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

  1. Den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter/innen bei der Seelsorge, z. B. Planung und Gestaltung der Gottesdienste, der Erstkommunion und der Firmung beraten und unterstützen.
  2. In allen, die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen beratend und beschließend mitwirken.
  3. Veranstaltungen und Feste der Pfarrei vorbereiten und durchführen.
  4. Jugendarbeit
  5. Erwachsenenbildung
  6. Gesellschaftspolitische Entscheidungen beobachten und in die Arbeit der Pfarrei einbringen und gegebenenfalls auch im Interesse der Pfarrei und ihrer Mitglieder zu beeinflussen versuchen.
  7. Mitwirkung und Unterstützung der Aufgaben im Bereich der Liturgie, der Glaubensverkündigung und der Caritas
  8. Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Kirche suchen und ausbauen.
  9. Mitarbeit in der Ökumene
  10. Öffentlichkeitsarbeit: Pfarrbrief, Pressemitteilungen, Auftritt im Internet

Rechtliche Grundlagen

Die Tätigkeit der Pfarrgemeinderäte unterliegt folgenden Regelwerken der Erzdiözese München und Freising:
Weiterhin sind für bestimmte Fragestellungen einschlägig:

zurück zu Gremien