PFARRVERBAND PARTENKIRCHEN-FARCHANT-OBERAU

Pfarrgasse 2, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telelefon: 08821-9670080, E-Mail: Maria-Himmelfahrt.Partenkirchen@ebmuc.de

Wir möchten heiraten

Sakramente
Foto: J.Landherr
Für Paare, die auf dem Gebiet des Pfarrverbandes Partenkirchen-Farchant-Oberau wohnen, und in einer der dortigen Kirchen heiraten wollen, gilt folgendes:

- Die Terminvereinbarung muss möglichst frühzeitig im Pfarramt mit Pfarrer Lackermeier abgesprochen werden. Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten, wenn zuerst die Gaststätte gebucht wird, und dann erst mit dem Pfarramt gesprochen wird und dort der gewünschte Termin mit anderen pfarrlichen Veranstaltungen belegt ist.

- Wenn die katholische Taufe außerhalb des Pfarrverbandes Partenkirchen-Farchant-Oberau erfolgt ist, muss ein neuer (zum Zeitpunkt der Eheschließung höchstens 6 Monate alter) Taufschein beim Taufpfarramt angefordert werden.

- Bei zwei Katholiken erfolgt die Trauung normalerweise innerhalb einer Eucharistiefeier. Wenn ein Partner nicht der katholischen Kirche angehört, wird die Trauung innerhalb eines Wortgottesdienstes gefeiert.

- Von Seiten der Pfarrei kann ein Organist und nach Absprache der Kirchenchor zur Gestaltung der Trauung gestellt werden, die ihre Gebühren eigens erheben.

- Für die Vorbereitung der Trauung wird mit dem trauenden Geistlichen ein Gespräch geführt, das ca. 3 Monate vor der Trauung stattfinden soll.
Für Paare, die außerhalb des Gebietes des Pfarrverbandes wohnen, aber in einer der hiesigen Kirchen heiraten wollen:

- Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie für hier wohnende Paare.

- Grundsätzlich muss der trauende Geistliche vom Brautpaar selbst gestellt werden. Das ist im Normalfall der Pfarrer des Wohnsitzpfarramtes. Bei der Suche nach einem trauenden Geistlichen kann dieser zumindest helfend zur Seite stehen.

- Trauungen in den Kirchen des Pfarrverbandes können ausschließlich im Katholischen, Evangelischen, Orthodoxen oder Altkatholischen Ritus gefeiert werden. Für andere Konfessionen bzw. Religionsgemeinschaften oder zivile Feierlichkeiten stehen die Kirchen nicht zur Verfügung.

- Unbedingt auch hier auf eine frühzeitige Terminvereinbarung achten!

Sie wohnen im Pfarrverband, möchten aber auswärts kirchlich heiraten:

- Dazu brauchen Sie als hier wohnender Katholik einen „Entlasschein“, der einem anderen Geistlichen erlaubt, Sie kirchlich zu verheiraten. Dieser ist im Pfarramt Ihres Wohnsitzes anzufordern.

- Erfahrungsgemäß können andere Pfarreien zwar ihre Kirchen für eine Eheschließung „fremder“ Brautpaare zur Verfügung stellen, nicht aber einen Geistlichen, der die Trauung hält. Daher nehmen Sie bitte in diesem Fall unbedingt frühzeitig auch mit dem Pfarramt Kontakt auf um abzuklären, wer die Trauung schließlich halten wird.
Gebühren:
Trauung innerhalb einer Messfeier: 35,00 €
Trauung innerhalb eines Wortgottesdienstes: 25,00 €
Trauung eines Brautpaares, das außerhalb des Pfarrverbandes wohnt: zzgl. 200,00 € Nutzungsgebühr für die Kirche (siehe oben)
Organist: 30,00 €
Chor: je nach Anzahl der Sänger

Weitere Informationen auf der Homepage des Erzbistums unter folgendem Link: Ehe