Pfarrverband Pasing

Bäckerstraße 19 | 81241 München | Tel. (089) 82 93 97 9-0 | E-Mail: Maria-Schutz.Muenchen@ebmuc.de

Kindergartenordnung

Informationen zur Organisation unseres Kindergartens

Aufnahmebedingungen
In den Kindergarten aufgenommen werden i.d.R. Kinder ab dem 3. Lebensjahr.
Grundvoraussetzung ist der Wohnort im Einzugsgebiet von St. Hildegard.

Öffnung des Kindergartens
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag - Donnerstag 7.30 - 17.00 Uhr und Freitag 7.30 - 15.00 Uhr
bei einer Mindestbuchungszeit von 4 Stunden (8.00 bis 12.00 Uhr)
Maximale Buchungszeit beträgt 9 - 10 Std.
Die Buchung ist mit oder ohne Essen möglich.
Die Kinder müssen bis spätestens 8.15 Uhr im Kindergarten sein.

Elternbeitragsordnung
Zu bezahlen sind 12 Monatsbeiträge in den Monaten September bis August. Die Zahlung der Elternbeiträge erfolgt durch Lastschrifteinzug zum Monatsanfang.

Beiträge für in München lebende Kinder
Ab April 2019 bezuschusst der Freistaat Bayern die Betreuung von Kindergartenkindern mit € 100 pro Monat. Das Geld erhält unsere Einrichtung im Rahmen der gesetzlichen Förderung.
Durch eine zusätzliche Bezuschussung der Elternbeiträge ab September 2019 von der Landeshauptstadt München im Rahmen der Münchner Förderformel, können die Elternbeiträge für die Betreuung von in München lebenden Kindern in unserer Einrichtung soweit abgesenkt werden, dass nach der Ermäßigung kein Elternbeitrag zu bezahlen ist.
Auch das Spiel- und Materialgeld wird durch die Stadt München übernommen. Eine Gebührenstaffelung nach Einkommen sowie eine Geschwisterermäßigung sind nicht mehr notwendig.  

Hierdurch ergibt sich folgende Gebührentabelle:
Elternbeiträge ab Sept. 2019bis 5 Stundenbis 6 Stundenbis 7 Stundenbis 8 Stundenbis 9 Stundenbis 10 Stunden
 
Regelbeitrag
48,00
58,00
69,00
79,00
90,00
100,00
 
Tatsächlicher Elternbeitrag nach Beitragszuschuss des Freistaats Bayern
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Verpflegungsgeld ohne Mittagessen 3,00 pro Monat
Verpflegungsgeld mit Mittagessen 74,00 pro Monat

Beiträge für nicht in München lebende Kinder

Ändert sich der Wohnort des Kindes durch Wegzug aus der Stadt München innerhalb des Kindergartenjahres, so fällt ab dem Monat des Umzugs die zusätzliche Förderung der Landeshauptstadt München an uns weg. Zur Angabe des Umzugs sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Deshalb muss ab dem Monat des Umzugs folgende Beitragstabelle angewendet werden.
Elternbeiträge ab Sept. 2019bis 5 Stundenbis 6 Stundenbis 7 Stundenbis 8 Stundenbis 9 Stundenbis 10 Stunden
 
Regelbeitrag
101,00
115,00
128,00
142,00
156,00
170,00
 
Tatsächlicher Elternbeitrag nach Beitragszuschuss des Freistaats Bayern
1,00
15,00
28,00
42,00
56,00
70,00
Verpflegungsgeld ohne Mittagessen 3,00 pro Monat
Verpflegungsgeld mit Mittagessen 74,00 pro Monat


Aufnahmegebühr
keine

Stand: April 2020