Pfarrverband Schäftlarn

St. Peter und Paul, Baierbrunn; St. Georg, Hohenschäftlarn; St. Benedikt, Ebenhausen; Hl. Kreuz, Icking

Trauer Verabschiedung und Beerdigung

Blick aus dem Zeller Kircherl auf den Friedhof
Blick aus dem Zeller Kircherl.
Foto: P. Norbert Piller OSB, Abtei Schäftlarn
Todesfall
Wenn ein Sterbender den Besuch eines Priesters wünscht,
wenden Sie sich bitte an Pfarrer Scheifele (0172 89 4949 2) oder
Pater Johannes (08178 7925).

Oftmals können Sterbende einen solchen Wunsch selbst nicht äußern oder trauen sich nicht, um niemanden einen Umstand zu bereiten. Bitte zögern Sie nicht, wenn Ihr Angehöriger im Sterben liegt, einen Priester herbeizuholen. Die Erfahrung zeigt, dass versehen mit dem Heiligen Öl, ggf. der Hl. Kommunion, der Sterbende "leichter" gehen kann. Die korrekte Bezeichnung ist: Versehgang.

Die Vereinbarung von Terminen für Gottesdienst und Beerdigung (ggf. auch Urnenbeisetzung oder Verabschiedung) erfolgt in der Regel zwischen dem von Ihnen gewählten Bestattungsunternehmen und dem jeweiligen Pfarrbüro.

Friedhöfe und Grabvergabe

Für die Friedhöfe sind entweder die Pfarrgemeinden oder die Kommunen zuständig.

In Baierbrunn ist es die Gemeinde Baierbrunn.

In Hohenschäftlarn kümmern sich das Pfarramt St. Georg um den Friedhof unmittelbar um die Kirche herum und die Gemeinde Schäftlarn um den Teil unterhalb der Kirche.

Für die Friedhöfe an der Klosterkirche, in Zell und Neufahrn sowie in Irschenhausen und Walchstadt wendet man sich an das Pfarramt Heilig Kreuz, Icking.
Auf dem Friedhof in Zell gibt es einen Bereich, für den die Gemeinde Schäftlarn
zuständig ist.
Für den Waldfriedhof in Icking liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde Icking.

Trauerbegleitung

Trauer belastet. Da tut es gut, wenn man sich austauschen kann. Der Hospizverein Wolfratshausen-Geretsried lädt an jedem ersten Montag im Monat ein zu einem Trauercafé.