50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil

...geben uns fürwahr Anlass, über die Beschlüsse und ihre Früchte erneut gründlich nachzudenken! Noch längst sind nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, welche uns seit 1965 an die Hand gegeben sind. Um dies endlich tun zu können, ist es zunächst einmal wichtig, die Dokumente im einzelnen inhaltlich zu kennen...

Konstitution über die heilige Liturgie: Sacrosanctum Concilium (04. Dezember 1963)

Ein Kerndokument des II. Vaticanums, welches gewissermaßen das Grundgesetz seiner Liturgie-Reform darstellt. Zentraler Inhalt sind die Abkehr von der Kleriker-Kirche hin zur feiernden Gemeinde als das Subjekt der Liturgie, welches demzufolge auch aktiv in den Gottesdienst mit einbezogen werden muss - durch die Möglichkeit, denselben auch in der Muttersprache zu feiern. Zudem soll durch die Erlasse der "Tisch des Wortes Gottes reicher gedeckt" werden, was heißen soll: Die Gemeinde soll den Reichtum der Heiligen Schrift kennenlernen und deren Inhalt im Zuge der Homilie vom Prediger erklärt bekommen.

Konstitution über die Kirche: Lumen gentium (21. November 1964)

In dieser dogmatischen Konstitution betont die katholische Kirche ihren Charakter als "mystischer Leib Christi" und als "wanderndes Gottesvolk". Engführungen auf den nur institutionellen Charakter der Kirche werden hier vermieden...