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Stadtkirche Bad Aibling

Maria Himmelfahrt (08061/93280) und St. Georg Bad Aibling (08061/497590), St. Jakobus Willing, Heilig Kreuz Berbling

Unser StadtkirchenratF

Nach den Pfarrgemeinderatswahlen im Frühjahr 2022 hat sich der neuen Stadt-
kirchenrat konstituiert.

Amtliche Mitglieder sind:
Pfarrer Georg Neumaier
Diakon Klaus Schießl
Pastoralreferentin Gabriele von Reitzenstein
Verwaltungsleiter Michael Liegl

Delegierte Mitglider sind:
Renate Gartmeier, 1. Vorsitzende
Hedi Westphal, 2. Vorsitzende
Michaela Borsberg, Schriftführerin
Edward Browne
Michaela Sixt
Christina Nitsch
Theresa Gschwendtner
Bärbel Merk
Franz Ranner
Elisabth Mayr
Franz Widhammer
Theresia Kink
Agnes Stadtler


Seine Aufgaben

Der Stadtkirchenrat ist, wie der Pfarrgemeinderat, ein vom Erzbischof aner-
kanntes eigenständiges Organ zur Beratung pastoraler Fragen in einer Stadt-
kirche. Seine Aufgaben sind:
1) Der Stadtkirchenrat dient in den Strukturen der Stadtkirche der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Er beobachtet in seinem Bereich die gesellschaftliche Entwicklung und vertritt die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit. Er berät und unterstützt die für die Seelsorge in der Stadtkirche Verantwortlichen. Neben den Aufgaben, die ihm gemäß den Strukturordnungen in der Erzdiözese ausdrücklich zugewiesen sind, erfüllt er aus dem Aufgabenfeld der Pfarrgemeinderäte all die Aufgaben, die sinnvollerweise für die Stadtkirchen-
pfarreien einheitlich oder gegenseitig aufeinander abgestimmt am sachdienst-
lichsten erfüllt werden können. Was in den einzelnen Pfarrgemeinden selbständig geschehen kann, geschieht in der Regel dort.

2) Zu den überpfarrlichen Aufgaben des Stadtverbandsrates gehören vor allem
a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung der einzelnen Pfarrgemeinden in der Stadtkirche zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren,
b) die Planung und Koordinierung der Mitberatung für die gemeinsame Seelsorgs-
planung, vor allem im Liturgiebereich, dabei insbesondere die Abstimmung von Gottesdienstzeiten, Erstkommunion- und Firmvorbereitung in den Pfarrgemein-
den der Stadtkirche vorzunehmen,
c) die Planung von Veranstaltungen der einzelnen Pfarrgemeinderäte, sowie der kirchlichen Verbände und Organisasationen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen,
d) die Zusammenarbeit der in den verschiedenen Aufgabenbereichen ehrenamt-
lich Tätigen zu fördern.