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Stadtkirche Bad Aibling

Maria Himmelfahrt (08061/93280) und St. Georg Bad Aibling (08061/497590), St. Jakobus Willing, Heilig Kreuz Berbling

Das Weihesakrament

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Unter den vielen, die Jesus folgten, gab es einige, denen er besondere Aufträge gab: die Jünger und die Apostel. Die verschiedenen Aufgaben im Jüngerkreis fanden ihre Entsprechung in der Entstehungsgeschichte der jungen Kirche. Als sie sich vor allem durch den Völkerapostel Paulus ausbreitete, brauchte die Kirche Frauen und Männer, die bestimmte Dienste übernahmen: den Dienst der Verkündigung, den Dienst in der Liturgie und den Dienst in der Diakonie (Caritas).

Allmählich bildeten sich in der Kirche drei Dienstämter heraus, das des Bischofs, des Diakons und des Priesters. In einer Weihehandlung werden ihnen diese Dienste als Seelsorger feierlich übertragen.

Neben den Geistlichen arbeiten heute in der Kirche auf vielfältige Weise Laientheologen in den Gemeinden, den Schulen oder in kirchlichen Verbänden mit. Es sind dies die Religionslehrer sowie die Pastoral- und die Gemeindereferenten.

Der Bischof, der mit seien Priestern und Diakonen seiner Diözese zusammenarbeitet, empfängt seine Weihe und Vollmacht durch Gebet und Handauflegung anderer Bischöfe. Diese Gemeinschaft der Bischöfe in Einheit mit dem Bischof von Rom (Papst) steht in der ununterbrochenen Nachfolge der Apostel.

Männer, die sich zu einem besonderen Dienst in der Kirche berufen fühlen, werden vom Ortsbischof durch Gebet und Handauflegung zu Diakonen bzw. Priestern geweiht. Beide sind in ihren Diensten der Vertreter des Ortsbischofs in einer Gemeinde, handeln in seinem Auftrag und sind dem Bischof gegenüber zu Treue und Gehorsam verpflichtet.

Den Priestern ist in besondere Weise die Leitung einer Pfarrei (Pfarreiengemeinschaft), der Vorsteherdienst in der Eucharistiefeier sowie die Spendung des Bußsakramets und der Krankensalbung aufgetragen.

Seit dem letzen Konzil können auch verheiratete aber auch unverheiratete Männer zum Dienst als Ständige Diakone (im Hauptberuf oder mit Zivilberuf) nach entsprechenden Voraussetzungen, ihrer Eignung, theologischem Studium und pastoralpraktischer Ausbildung beauftragt werden. Als Helfer des Bischofs unterstützen sie ihren Pfarrer in den vielfältigen Aufgaben. Ihre Dienste umfassen die Gemeindecaritas, die Verkündigung des Wortes Gottes (Predigtdienst, Kinder- und Jugend- und Erwachsenenarbeit) und den Dienst in der Liturgie (Tauffeiern, Trauungsassistenz, kirchliches Begräbnis, Vorsteherdienst in Wort-Gottes-Feiern).

Weihe - das Sakrament zu einem Dienstamt

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