BEGIN:VCALENDAR METHOD:PUBLISH X-MS-OLK-FORCEINSPECTOROPEN:TRUE BEGIN:VEVENT CLASS:PUBLIC CREATED:20240329T074601Z DESCRIPTION:Den Kirchenstiftungen als Friedhofsträgerin obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Dies umfasst u.a. auch die Sorge für die für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine.Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsi-cherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der VSG 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft.Diese Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen im PV Riedering wird in der KW 34 vorgenommen. DTEND:20200821T160000Z DTSTAMP:20240329T074601Z DTSTART:20200821T070000Z LAST-MODIFIED:20240329T074601Z LOCATION:Externer Ort - siehe Beschreibung PRIORITY:5 SEQUENCE:0 SUMMARY;LANGUAGE=de-de:Standsicherheitsprüfung in den Friedhöfen des Pfarrverbands in KW 34 TRANSP:OPAQUE UID:092d4a2f-41dd-4c61-b0de-fa9a634f7057-530 X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:\n
Den Kirchenstiftungen als Friedhofsträgerin obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Dies umfasst u.a. auch die Sorge für die für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine.
Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsi-cherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der VSG 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Diese Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen im PV Riedering wird in der KW 34 vorgenommen.