Allgemeine Informationen zum Seligsprechungsverfahren


Ein Seligsprechungsverfahren für einen Kandidaten oder eine Kandidatin kann von einer Diözese oder einem Orden initiiert werden (für Fritz Michael Gerlich und Romano Guardini: Erzdiözese München und Freising). Für die Diözese handelt der Actor (Kardinal Reinhard Marx). Er ernennt zunächst einen Postulator, der das Verfahren inhaltlich begleitet und organisatorisch durchführt (Pastoralreferent Johannes Modesto).
 
Drei Wege können zur Seligsprechung führen:
-       Es muss nachgewiesen werden, dass der Kandidat Märtyrer war, dass er also wegen seiner religiösen Überzeugungen gewaltsam getötet wurde. Dieser Verfahrensweg wird bei Fritz Michael Gerlich angewandt.
-       Dem Kandidaten muss der „Heroische Tugendgrad“ zuerkannt werden. Dazu muss festgestellt werden, dass er die theologischen Tugenden (Glaube, Hoffnung, Liebe) sowie die Kardinaltugenden (Klugheit, Gerechtigkeit, Mäßigung, Tapferkeit) in außerordentlicher Weise gelebt hat. Zudem ist ein Wunder notwendig, das auf die Anrufung des Kandidaten hin geschehen ist. Dieser Verfahrensweg kommt bei Romano Guardini zum Tragen.
-       Es muss nachgewiesen werden, dass der Kandidat sein Leben aus religiösen Motiven für andere geopfert hat. Zudem ist ein Wunder notwendig, das auf die Anrufung des Kandidaten hin geschehen ist.
 
Einleitungsphase: Der Postulator befasst sich mit dem Leben des Seligzusprechenden, der nun „Diener Gottes“ genannt wird. Besondere Bedeutung hat dabei die Frage, ob er unter den Gläubigen einen Ruf der Heiligkeit genießt. Vereidigte theologische Gutachter untersuchen seine Schriften, besonders im Hinblick auf Glaubens- und sittliche Fragen, und beschreiben seine Persönlichkeit und Spiritualität. Vereidigte Gutachter aus den Archiv- und Geschichtswissenschaften machen unveröffentlichte Schriften des Kandidaten und Schriften aus seinem Umfeld ausfindig und werten sie aus. Der Postulator prüft schließlich die Ergebnisse und bittet den Actor darum, das Seligsprechungsverfahren zu eröffnen. Bevor der Actor das Gesuch annimmt, holt er die Zustimmung der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ein („Nihil obstat“, lat. für „Es steht nichts entgegen“).
 
Erhebungsphase: Der Actor eröffnet das Seligsprechungsverfahren und bittet die Gläubigen, dem Postulator sachdienliche Hinweise zu Leben und Wirken des Kandidaten zukommen zu lassen. Er ernennt einen Bischöflichen Beauftragten und einen Kirchenanwalt, jeweils ein Priester mit theologischen, historischen und kirchenrechtlichen Kenntnissen. Sie befragen anschließend die vom Postulator ausfindig gemachten Zeugen, die über den Seligzusprechenden Auskunft geben können, beispielsweise, weil sie ihn persönlich gekannt haben. Falls es bereits Berichte über mutmaßliche Wunder gibt, die auf die Fürsprache des Kandidaten zurückzuführen sein sollen, können diese in einem eigenen Prozess durch die Diözese untersucht werden, auf deren Gebiet sich das mutmaßliche Wunder ereignet haben soll. Danach werden die Unterlagen für die weitere Bearbeitung in der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse übersetzt.
 
Schlussphase: Der Actor lässt den Verbleib der sterblichen Überreste des Seligsprechungskandidaten klären. Die Unterlagen aus dem bisherigen Verfahren wie Befragungsprotokolle und Gutachten werden verpackt, versiegelt und von einem vereidigten Boten nach Rom gebracht.
 
Die diözesane Phase des Seligsprechungsverfahrens, die in der Regel mehrere Jahre dauert, ist damit abgeschlossen. Daran schließt sich die römische Phase an, die im Allgemeinen ebenfalls mehrere Jahre dauert. Die vatikanische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse prüft die in der Diözese gesammelten Unterlagen und holt gegebenenfalls weitere Informationen ein. Sie lässt eine umfangreiche Abhandlung erstellen, die die gesammelten Materialien und Erkenntnisse verarbeitet. Auf dieser Grundlage wird je nach Verfahrensweg entschieden, ob der Kandidat als Märtyrer anerkannt wird, ob er den „Heroischen Tugendgrad“ erreicht hat oder ob er sein Leben aus religiösen Motiven für andere geopfert hat. Im zweiten und dritten Fall muss zusätzlich in einem gesonderten Prozess ein Wunder nachgewiesen werden, das auf die Fürsprache des Kandidaten zurückzuführen ist.
 
Am Ende steht die Seligsprechung durch den Papst. Mit ihr stellt die Kirche offiziell fest, dass der Selige die Vollendung bei Gott erreicht hat. Deshalb kann er nun verehrt und um seine Fürbitte bei Gott angerufen werden, vor allem in der Heiligen Messe und im Stundengebet, jedoch nur in einem begrenzten Raum, zum Beispiel in einer Diözese, in einem Land oder in einer Ordensgemeinschaft.
 
Später kann ein Heiligsprechungsverfahren initiiert werden, in dem ein Wunder nachgewiesen werden muss, unabhängig davon, welcher der drei Verfahrenswege für die Seligsprechung angewandt wurde. Das Wunder muss nach der Seligsprechung geschehen und auf die Fürsprache des Kandidaten zurückzuführen sein. Am Ende steht die Heiligsprechung durch den Papst, nach der der Heilige im gesamten Raum der Kirche verehrt werden kann. (gob)