Betreuungskosten

Gebührenordnung
(Stand 09/2021)

(ab 09/2021)
4 – 5 Stunden     106,00 €
5 – 6 Stunden     116,00 €
6 – 7 Stunden     126,00 €
7 – 8 Stunden     136,00 €
8 – 9 Stunden     146,00 €

Die Gebührenordnung enthält die Teilnahme an der MusiKita
      
Zusätzliche Kosten zum Beitrag:

Spiel- und Materialgeld 10,00 €
Essensgeldpauschale:
1x Woche: 14 € im Monat
2x Woche: 28 € im Monat
3x Woche: 38,50 € im Monat
4x Woche: 52,50 € im Monat
5x Woche: 63 € im Monat


In unserer Einrichtung werden 12 Monatsbeiträge fällig.
Kinder unter 3 Jahren zahlen, bis zu dem Monat, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden, den doppelten Monatsbeitrag.
 
Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt 4 – 5 Stunden. Dabei können Sie die Bring- und Abholzeiten in einem bestimmten Rahmen selbst festlegen. Verbindlich ist nur die Kernzeit von 8.45 – 12.45 Uhr, bei Nachmittagskindern, die länger als 14.00 Uhr anwesend sind auch die zweite Kernzeit von 14.00 – 14.45 Uhr. In diesem Zeitraum müssen die Kinder anwesend sein.
 
Der Gebühreneinzug erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren.
Für Alleinerziehende oder Familien mit sozialen Härtefällen kann auf Antrag durch das Jugendamt die Gebühr für den Kindergartenplatz (anteilig) übernommen werden.
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Logo Diözesane Kitas